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H.Matthes Schreiadler Kollision WKA

Jäger und Falkner für schärfere Strafverfolgung bei Nestzerstörung

(DFO/ DJV, 16.05.2017) In Planungsgebieten für Windkraftanlagen (WKA) kommt es immer wieder zu illegalen Nest- oder Brutbaumzerstörungen streng geschützter Arten – darauf haben der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Deutsche Falkenorden (DFO) hingewiesen. Die Verbände fordern einen besseren Schutz der gefährdeten Horste und konsequente Strafverfolgung.

Der Grund für die mutwilligen Zerstörungen sind Auflagen, nach denen das Vorkommen von geschützten Arten die Zulassung der WKA verhindert oder erschwert. Betroffen sind unter anderem Rotmilane und Seeadler, Schwarzstörche, Baumfalken, Schreiadler oder auch der Uhu. Obwohl es sich dabei um Straftaten handelt, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können, liegt die Aufklärungsquote nahezu bei Null. Da über Fälle von Nestzerstörungen und illegale Tötungen meist nur regionale Medien berichten, bleibt das wahre Ausmaß des Problems unerkannt.

„Es kann nicht sein, dass die Energiewende auf dem Rücken der heimischen Artenvielfalt ausgetragen wird“, kritisierte DJV-Präsident Hartwig Fischer. „Schreiadler und Rotmilane sind ebenso schützenswerte Arten wie der Wolf“, gibt DFO-Bundesvorsitzender Hans-Albrecht Hewicker zu bedenken. Das Zerstören von Nestern ist eine Straftat und muss härter verfolgt werden. Immer häufiger wenden sich Naturbeobachter wie Jäger oder andere engagierte Naturschützer an die Presse, wenn ihnen Zerstörungen auffallen.

Die Deutsche Wildtier Stiftung hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit weiteren Institutionen dazu aufgerufen, Fälle von Verfolgung geschützter Arten und besonders illegale Zerstörungen von Großvogelhorsten oder Fledermausquartieren bekannt zu machen. Seither wurden erschreckend viele Fälle gemeldet, die durch Zeugen, Fotos oder ähnliches belegt waren. Artenschutzrechtliche Verstößen im Zusammenhang mit der Windenergie können auch weiterhin über die Deutsche Wildtier Stiftung gemeldet werden.

Nach Erhebungen der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg ging der Bestand des Rotmilans allein von 1995 bis 2009 in Brandenburg um 15 Prozent zurück. Bei den Opfern von Kollisionen mit Windanlagen liegt der Rotmilan nach dem Mäusebussard an zweiter Stelle. Einer Untersuchung von 2012 zufolge ist beim Ausbauzustand der Windenergie auf dem Stand von 2011 mit 304 bis 354 durch Windräder getöteten Rotmilanen pro Jahr in Brandenburg zu rechnen. Dabei ist der Rotmilan der heimliche Wappenvogel Deutschlands, denn mehr als 50 Prozent des weltweiten Bestands leben hier. Illegale Nestzerstörungen und Tötungen in Planungsgebieten für WKA sind unerträglich und schlicht nicht hinnehmbar.

Die gemeinsame Pressemeldung von DVO und DJV finden Sie hier.

Kein Bau von Windrädern am Schreiadler-Vorkommen bei Beseritz

 

Nach monatelangem Tauziehen verzichtet ein Windkraftanlagen-Betreiber auf die Errichtung von vier zusätzlichen Windkraftanlagen im Eignungsgebiet Beseritz im Landkreis Mecklenburg-Strelitz, in dessen unmittelbarer Umgebung sich gleich drei besetzte Horste des Schreiadlers befinden. Der NABU als klageberechtigter Verband hatte gegen die bereits im April 2015 erteilte Genehmigung zuvor Klage erhoben.

 

Die fachlichen Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten sehen für Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 6.000 Metern zu Horsten des Schreiadlers vor. Dennoch wurde für die geplanten Anlagen seitens des zuständigen Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU) seiner Zeit nicht einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung für notwendig erachtet. Die aufgrund dieser Mängel sehr aussichtsreiche Klage hatte den Bau der Anlagen zunächst verzögert und schließlich zum Verzicht des Betreibers geführt. Auch die Tatsache, dass es sich in diesem Fall um einen Zubau zu sieben bereits bestehenden Windrädern gehandelt hätte, ändert nichts an der artenschutzrechtlichen Beurteilung, da jedes zusätzliche Windrad die Kollisionswahrscheinlichkeit der betroffenen Vögel erhöhe.

 

Weitere Informationen zum Verzicht des Windkraftanlagen-Betreibers finden Sie hier.

Neues „Helgoländer Papier“ empfiehlt 6.000 m Abstand zwischen Schreiadlerhorsten und WEA

Windräder

Auf ihrer Konferenz im oberfränkischen Kloster Banz haben die Umweltminister der Bundesländer die Freigabe des sogenannten „Neuen Helgoländer Papiers“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) beschlossen. Das Papier formuliert Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen (WEA) zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie zu den Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. Für den Schreiadler wird ein Abstand von 6.000 m zum Brutplatz empfohlen. Damit hat sich sein empfohlener Schutzbereich deutlich erweitert, denn bisher wurde der Bereich zwischen 3.000 und 6.000 Meter lediglich als Prüfbereich formuliert.

 

Mit dem voran schreitenden Ausbau der Windenergie stellt das Kollisionsrisiko für den Vogelschutz ein zunehmendes Problem dar. Schreiadler meiden die Nähe von WEA vor allem aufgrund der vielen Störungen, die durch den Betrieb der Anlagen entstehen. Von den WEA geht nicht nur eine direkte Scheuchwirkung aus, sondern sie könnten auch die Gefahr einer großräumig wirkenden Habitatverfremdung bewirken. Durch eine Studie von SCHELLER (2007) konnte ein signifikanter Zusammenhang zwischen dem Bruterfolg und dem Index aus Anzahl von WEA und Entfernung der WEA zum Brutplatz innerhalb des Hauptaktionsraumes der Schreiadler von bis zu drei Kilometer um den Brutplatz festgestellt werden.

 

Das „Neue Helgoländer Papier“ spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und bildet damit auch einen fachlichen Rahmen zur Genehmigung von WEA. Die Länder können im Genehmigungsverfahren für WEA jedoch von den Empfehlungen abweichen.

 

Das „Neue Helgoländer Papier“ finden Sie hier.