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Ein Film über den Schreiadler

Ihre Brutreviere werden wie Staatsgeheimnisse gehütet und ihre Eier sind unter kriminellen Tierhändlern so wertvoll wie ein Kleinwagen. Leider kehren nur noch wenige Schreiadler jedes Frühjahr aus dem Süden Afrikas in die letzten Brutgebiete im Nordosten Deutschlands zurück. Das rbb-Fernsehen dreht nun einen Film über die letzten Schreiadler Brandenburgs. Über ein Adlerjahr hinweg, von April bis September, begleitet ein Fernsehteam Brandenburgs Schreiadlerexperten und kommt dabei den seltenen  Greifvögeln ganz nah.

Der Film wird im Herbst im rbb Fernsehen zu sehen sein. Vorab veröffentlicht der rbb aber regelmäßig Extraberichte und Filmclips zur Ankunft der Schreiadler, ihr Brutgeschehen und die Aufzucht der Jungvögel in einer Auswilderungsstation.

Zu der Internetseite mit den ersten Filmclips  zur Ankunft der Schreiadler gelangen Sie hier.

„Tjück! Tjück!“ Können Sie den Ruf des Schreiadlers von Fisch-, See- oder Schelladler unterscheiden? Ob der kleinste in Deutschland heimische Adler seinem Namen wirklich gerecht wird, lässt sich besser hören als lesen. Der rbb hat dazu passend ein Adlerstimmenquiz auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Adler „on Tour“ – zum Nestbau ab nach Deutschland

Schutz der Brutgebiete sichert dem gefährdeten Schreiadler das Überleben

Hamburg, 6. März 2018. Achtung, Adler im Anflug! Auf eines ist doch wenigstens Verlass: Jedes Jahr im März durchqueren die Schreiadler den afrikanischen Kontinent von Süd nach Nord, um Anfang April ihre Brutgebiete in Deutschland zu erreichen. Die meisten von ihnen fliegen sogar noch weiter, vor allem ins Baltikum, wo die meisten Schreiadler brüten. Die standorttreuen Greifvögel folgen in den kommenden Wochen der immer gleichen Zugroute: Aus dem Süden Afrikas nach Norden entlang des ostafrikanischen Grabens, über den Suezkanal und weiter entlang der Küstenlinie Israels, des Libanons und der Türkei über den Bosporus nach Europa. Wer den 10.000 km langen und gefahrvollen Zug der kleinsten in Deutschland brütenden Adlerart mitverfolgen möchte, kann dies auf mehreren internationalen Internetseiten tun.

Kaum im angestammten Brutgebiet angekommen, stehen Hochzeit und Eigenheimsanierung auf der ToDo-Liste des Schreiadlers. Das ist ein anspruchsvolles Unterfangen. „Seinen Horst baut der Schreiadler nur in sehr dichten Wäldern. Hat sich seit seinem Abflug im September das Umfeld stark verändert, fackelt er nicht lange und verschwindet“, erklärt Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung. Durch intensive Land- und Forstwirtschaft und Windkraftanlagen in Horstnähe werden leider immer wieder bisher geeignete Brutgebiete zerstört. „Jedes Jahr müssen einige Schreiadlerpaare in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ihr angestammtes Brutgebiet aufgeben, weil sich der Lebensraum dort stark verschlechtert hat“, so Kinser.

Doch es gibt auch gute Nachrichten: In den letzten zwei Jahren wurden in Mecklenburg-Vorpommern etwa 20 neue Ansiedlungen festgestellt. Dabei wurden entweder zwischenzeitlich aufgegebene Brutgebiete wiederbesiedelt oder aber neue Lebensräume erschlossen. Allerdings ist das keine Entwarnung: „Wir beurteilen die Neunsiedlungen vorsichtig und müssen abwarten, ob sich daraus stabile Brutpaare für die Zukunft entwickeln“, sagt Dr. Wolfgang Scheller, der in Mecklenburg-Vorpommern die Zählungen des Schreiadlers koordiniert. „Die Gefahr, dass neubesiedelte Lebensräume nach kurzer Zeit wieder aufgegeben werden, ist groß“, so Scheller weiter. In den meisten Brutgebieten beobachten die Ornithologen eher eine weitere Verschlechterung der Lebensbedingungen. Um einen echten Trendwechsel für den Schreiadler herbeizuführen, bedarf es daher mehr als vereinzelter Schutzprojekte. „Wirklich substanzielle Veränderungen für die Artenvielfalt in unseren Landschaften werden erst gelingen, wenn Landwirte und Förster mit Natur- und Artenschutz ein Einkommen erzielen können“, so Andreas Kinser. Die aktuell anstehenden Verhandlungen zur Neugestaltung der Agrarpolitik der Europäischen Union bieten dazu die beste Gelegenheit.

Horstschutz für den Schreiadler

Die Zahl der Schreiadler hat sich im Land Brandenburg in den letzten Jahren auf niedrigem Niveau stabilisiert – das bestätigte Dr. Torsten Langgemach von der Vogelschutzwarte Brandenburg gegenüber der Märkischen Oderzeitung. In Brandenburg brüten seit über 10 Jahren jedes Jahr etwas mehr als 20 Brutpaare von Clanga pomarina, in Mecklenburg-Vorpommern dagegen noch knapp 100. Insgesamt nehme in Brandenburg mit Ausnahme des Schwarzstorches die Zahl anderer Großvögel wie See- und Fischadler oder Uhu in den Wäldern zu. Ein Grund ist für Langgemach auch der spezielle Horstschutz, der bereits in den 1960er-Jahren eingeführt wurde. Darin ist unter anderem geregelt, dass im Umkreis von 100 Metern keine Bestockung abgetrieben werden darf und bis zu 300 Meter um einen Horst herum zwischen Februar und August keine Maschinen eingesetzt werden dürfen.

Entschädigung für Horstschutz im Wald?

Der Schutz der Horste ist jedoch nicht konfliktfrei. Brandenburgs Waldbesitzer fordern nun vom Land Ausgleichszahlungen für die eingeschränkte Nutzung ihrer Flächen. Gregor Beyer, Geschäftsführer des Forum Natur, berichtet von Eigentümern, auf deren Fläche sich mehrere Adlerhorste befinden und die dadurch erhebliche Einschränkungen bei der Nutzung des Waldes hinnehmen müssen. Der Bewirtschafter, so Beyer, werde bestraft, sobald eine Fläche zum Beispiel von Schreiadlern besiedelt wird. Ähnlich wie beim Vertragsnaturschutz für extensive Bewirtschaftung von Wiesen fordert Beyer einen Ausgleich für Waldbesitzer, die auf die Holznutzung zugunsten des Schreiadlers verzichten.

Den vollständigen Artikel in der MOZ finden Sie hier.

In einer aktuelle „Kleinen Anfrage“ zum Horstschutz in Brandenburg offenbart die Landesregierung erhebliche Unkenntnis über den Vollzug und die möglichen Konflikten bei den gesetzlichen Regelungen zum Horstschutz. Nicht nur, dass die Landesregierung keine Kenntnis darüber hat, wie viele Horste sich im Landes-, Privat- und Körperschaftswald befinden. Der Landesregierung fehlen darüber hinaus detaillierte Daten über Verstöße gegen den Horstschutz im Land. Entschädigungsmöglichkeiten für Einschränkungen bei der Waldbewirtschaftung sind ebenfalls nicht vorgesehen.

Die Antwort auf die „Kleine Anfrage“ zum Horstschutz in Brandenburg vom 15. Januar 2018 (Nr. 3171) finden Sie hier.

In Mecklenburg-Vorpommern erhalten Privatwaldbesitzer anders als in Brandenburg bis zu 200 € pro Hektar und Jahr, wenn sich auf ihrem Grund ein Schreiadlerhorst in einem EU-Vogelschutzgebiet befindet (Natura-2000-Ausgleich). Diese Maßnahme für den Horstschutz könnte ein Vorbild für das Land Brandenburg sein.

Schreiadler auf Boden

800 Fußballfelder für den Schreiadler

Nein: Er kann nicht Fußball spielen! Obwohl er manchmal, wenn er zu Fuß seine Beute jagt, watschelt wie es einst Maradona tat, hat der Schreiadler rein gar nichts mit Fußball zu tun. Ganz im Gegenteil: Auf den wenigsten Fußballfeldern würden Schreiadler von Mäusen satt werden und überhaupt wäre ihnen der Rummel rund um den Platz viel zu lästig. Trotzdem ist kurzrasiges Grün für ihn überlebenswichtig, denn er jagt gerne auf frisch gemähten Wiesen. Und genau solche Lebensräume hat die Deutsche Wildtier Stiftung in einem Artenschutzprojekt für ihn in den vergangenen Jahren geschaffen. „Durch unser Projekt in Mecklenburg-Vorpommern haben wir fast 450 Hektar Lebensraum im Sinne des Schreiadlers gestaltet“, sagt Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung und ergänzt: „Das entspricht einer Fläche von etwa 800 Fußballfeldern.“

Um den Schreiadler in Deutschland vor dem Aussterben zu bewahren, hat die Deutsche Wildtier Stiftung seit 2010 gemeinsam mit Land- und Forstwirtschaft erprobt, wie bei der Flächenbewirtschaftung Rücksicht auf den Schreiadler genommen werden kann. Gefördert wurde dieses Projekt durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Land Mecklenburg-Vorpommern. „Fast 1 Million Euro wurde in die Verbesserung der Schreiadler-Lebensräume investiert“, sagt Dr. Sandra Balzer vom Bundesamt für Naturschutz, die das Projekt begleitet hat. „Dafür wurden sowohl für das Nahrungshabitat der Schreiadler als auch für den Brutwald mit den Bewirtschaftern Nutzungsänderungen und entsprechende Ausgleichszahlungen vereinbart. Die erprobten Maßnahmen können nun zukünftig auch in anderen Brutgebieten des Schreiadlers in Deutschland angewandt werden“, so Balzer weiter.

Heute werden in den Untersuchungsgebieten im Naturpark Feldberger Seenlandschaft und im Landkreis Rostock insgesamt 149 Hektar Ackerland, 71 Hektar Grünland und 225 Hektar Wald im Sinne des Schreiadlers bewirtschaftet. Ackerkulturen wurden dafür nach der Ernte zum Beispiel für mehrere Jahre in Grünland umgewandelt. Auf diesen Flächen verzichten die Landwirte heute auf chemischen Pflanzenschutz und hohe Düngegaben. Hier leben viele Beutetiere des Schreiadlers und in der niedrigen Vegetation kann er sie erfolgreich jagen und seine Jungen im Sommer satt bekommen. Für den Wald wurde durch das Projekt gemeinsam mit der Landesforst von Mecklenburg-Vorpommern eine Richtlinie entwickelt und umgesetzt, durch die Brutwälder des Schreiadlers forstwirtschaftlich genutzt werden können und gleichzeitig den besonderen Ansprüchen des Schreiadlers genügen.

Hintergrund
Das Projekt mit dem offiziellen Titel „Sicherung und Optimierung von Lebensräumen des Schreiadlers in Mecklenburg-Vorpommern“ wurde als sogenanntes Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E) vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Klara Samariter-Stiftung gefördert und Ende 2016 erfolgreich abgeschlossen. Partner der Deutschen Wildtier Stiftung waren der Naturpark Feldberger Seenlandschaft, das Büro Salix und das Büro natura et cultura. Das Ergebnis des Projektes ist ein Modell, das auf alle noch vorhandenen Brutgebiete in Deutschland übertragen werden kann. Unter anderem haben die Projektpartner auch Vorschläge für eine Schreiadler-gerechte Gestaltung von öffentlichen Förderinstrumenten erarbeitet.

H.Matthes Schreiadler Kollision WKA

Jäger und Falkner für schärfere Strafverfolgung bei Nestzerstörung

(DFO/ DJV, 16.05.2017) In Planungsgebieten für Windkraftanlagen (WKA) kommt es immer wieder zu illegalen Nest- oder Brutbaumzerstörungen streng geschützter Arten – darauf haben der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Deutsche Falkenorden (DFO) hingewiesen. Die Verbände fordern einen besseren Schutz der gefährdeten Horste und konsequente Strafverfolgung.

Der Grund für die mutwilligen Zerstörungen sind Auflagen, nach denen das Vorkommen von geschützten Arten die Zulassung der WKA verhindert oder erschwert. Betroffen sind unter anderem Rotmilane und Seeadler, Schwarzstörche, Baumfalken, Schreiadler oder auch der Uhu. Obwohl es sich dabei um Straftaten handelt, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können, liegt die Aufklärungsquote nahezu bei Null. Da über Fälle von Nestzerstörungen und illegale Tötungen meist nur regionale Medien berichten, bleibt das wahre Ausmaß des Problems unerkannt.

„Es kann nicht sein, dass die Energiewende auf dem Rücken der heimischen Artenvielfalt ausgetragen wird“, kritisierte DJV-Präsident Hartwig Fischer. „Schreiadler und Rotmilane sind ebenso schützenswerte Arten wie der Wolf“, gibt DFO-Bundesvorsitzender Hans-Albrecht Hewicker zu bedenken. Das Zerstören von Nestern ist eine Straftat und muss härter verfolgt werden. Immer häufiger wenden sich Naturbeobachter wie Jäger oder andere engagierte Naturschützer an die Presse, wenn ihnen Zerstörungen auffallen.

Die Deutsche Wildtier Stiftung hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit weiteren Institutionen dazu aufgerufen, Fälle von Verfolgung geschützter Arten und besonders illegale Zerstörungen von Großvogelhorsten oder Fledermausquartieren bekannt zu machen. Seither wurden erschreckend viele Fälle gemeldet, die durch Zeugen, Fotos oder ähnliches belegt waren. Artenschutzrechtliche Verstößen im Zusammenhang mit der Windenergie können auch weiterhin über die Deutsche Wildtier Stiftung gemeldet werden.

Nach Erhebungen der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg ging der Bestand des Rotmilans allein von 1995 bis 2009 in Brandenburg um 15 Prozent zurück. Bei den Opfern von Kollisionen mit Windanlagen liegt der Rotmilan nach dem Mäusebussard an zweiter Stelle. Einer Untersuchung von 2012 zufolge ist beim Ausbauzustand der Windenergie auf dem Stand von 2011 mit 304 bis 354 durch Windräder getöteten Rotmilanen pro Jahr in Brandenburg zu rechnen. Dabei ist der Rotmilan der heimliche Wappenvogel Deutschlands, denn mehr als 50 Prozent des weltweiten Bestands leben hier. Illegale Nestzerstörungen und Tötungen in Planungsgebieten für WKA sind unerträglich und schlicht nicht hinnehmbar.

Die gemeinsame Pressemeldung von DVO und DJV finden Sie hier.

Buchveröffentlichung „Schreiadler-gerechte Landnutzung“

Schreiadler gehören wie viele andere Greifvogelarten zu den Verlierern des Strukturwandels in unseren Landschaften. Mit dem Umbruch von Dauergrünland, der Nutzungsintensivierung auf verbliebenem Grünland und dem Wegfall der obligatorischen Flächenstilllegung sind auch für Rotmilan, Wiesenweihe und Mäusebussard viele Nahrungsflächen verloren gegangen. Gleichzeitig steigt der Druck auf die verbliebenen Brutwälder – insbesondere beim Schreiadler. Die Zukunft unserer Greife liegt somit in der Hand der Eigentümer und Bewirtschafter ihres Lebensraumes.

Die Deutsche Wildtier Stiftung sucht gemeinsam mit ihren Partnern nach Lösungen, um den Greifvogelschutz in die Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu integrieren. Gemeinsam mit dem EU-LIFE Projekt Schreiadler Schorfheide-Chorin hat sie zu diesem Thema ihr 2. Schreiadlersymposium veranstaltet. In dem nun erschienen Tagungsband „Schreiadler-gerechte Landnutzung“ sind konkrete Projektbeispiele zusammengetragen, bei denen Artenschutz und Landnutzung gemeinsam funktionieren. Gleichzeitig stellt er die derzeit vorhandenen Möglichkeiten zur Förderung einer Greifvogel-gerechten Landbewirtschaftung mit Blick auf Greening und Vertragsnaturschutz vor.

Der Tagungsband kann gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 10,90 € inkl. Versandkosten unter Tel. 040 9707869-0 oder über unser Bestellformular bestellt werden. Zum Bestellformular gelangen Sie hier.

 

Tagungsband Greifvogel AgrarpolitikInhalt des Tagungsbandes

Grusswort

(Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutsche Wildtier Stiftung)

Lebensräume des Schreiadlers in Deutschland

Das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und der Schreiadler (Martin FLADE & Ulrike GARBE)

Lebensräume des Schreiadlers in Deutschland (Wolfgang SCHELLER & Peter WERNICKE)

Schreiadler-gerechte Landnutzung in der Praxis

Was braucht die Maus? (Annika SCHLÖTELBURG, Angela LEUKERS & Jens JACOB)

Artenschutz auf Landschaftsebene: Das EU-LIFE Projekt Schreiadler Schorfheide-Chorin (Benjamin HEROLD)

Das Naturschutzgroßprojekt „Nordvorpommersche Waldlandschaft“ (Nicole Wasmund & Astrid KOWATSCH)

Sicherung und Optimierung von Lebensräumen: Das E+E-Hauptvorhaben zum Schreiadler (Andreas KINSER et al.)

Vertragsnaturschutz mit FöRiGef und Ersatzgeldfonds in Mecklenburg-Vorpommern (Torsten ODE & Andreas KINSER)

Konzepte zur Schreiadler-gerechten Waldbewirtschaftung im Wald der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern (Katja LINDENKREUZ)

Das Konzept des Landesbetriebes Forst Brandenburg zur Schreiadler-gerechten Waldbewirtschaftung im Landeswald (Arno HINZ)

Schreiadler und Windenergienutzung – Risiken und Schlussfolgerungen für den Adlerschutz (Torsten LANGGEMACH)

Der Schreiadler in der Agrarpolitik

Greening für Greife. Eine kritische Würdigung der 1. Säule der EU-Agrarpolitik ab 2015 (Andreas KINSER & Hilmar Freiherr V. MÜNCHHAUSEN)

Agar- und Waldumweltmaßnahmen im ELER 2014 – 2020 für Mecklenburg-Vorpommern (Andreas KINSER & Hilmar Freiherr V. MÜNCHHAUSEN)

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ELER 2014 – 2020 für Brandenburg (Irene KIRCHNER)

 

Der Tagungsband des 2. Schreiadlersymposiums wurde von der Deutschen Wildtier Stiftung und dem EU-LIFE Projekt Schreiadler Schorfheide-Chorin herausgegeben. Er wurde im Rahmen des E+E-Projektes zur „Sicherung und Optimierung von Lebensräumen des Schreiadlers in Mecklenburg-Vorpommern“ vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert.

 

 

Kein Bau von Windrädern am Schreiadler-Vorkommen bei Beseritz

 

Nach monatelangem Tauziehen verzichtet ein Windkraftanlagen-Betreiber auf die Errichtung von vier zusätzlichen Windkraftanlagen im Eignungsgebiet Beseritz im Landkreis Mecklenburg-Strelitz, in dessen unmittelbarer Umgebung sich gleich drei besetzte Horste des Schreiadlers befinden. Der NABU als klageberechtigter Verband hatte gegen die bereits im April 2015 erteilte Genehmigung zuvor Klage erhoben.

 

Die fachlichen Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten sehen für Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 6.000 Metern zu Horsten des Schreiadlers vor. Dennoch wurde für die geplanten Anlagen seitens des zuständigen Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU) seiner Zeit nicht einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung für notwendig erachtet. Die aufgrund dieser Mängel sehr aussichtsreiche Klage hatte den Bau der Anlagen zunächst verzögert und schließlich zum Verzicht des Betreibers geführt. Auch die Tatsache, dass es sich in diesem Fall um einen Zubau zu sieben bereits bestehenden Windrädern gehandelt hätte, ändert nichts an der artenschutzrechtlichen Beurteilung, da jedes zusätzliche Windrad die Kollisionswahrscheinlichkeit der betroffenen Vögel erhöhe.

 

Weitere Informationen zum Verzicht des Windkraftanlagen-Betreibers finden Sie hier.

Etappensieg gegen Windpark im Schreiadlergebiet

 

Der Naturschutzbund Mecklenburg-Vorpommern hat im Verfahren zur Genehmigung von 16 Windenergieanlagen (WEA) bei Jördenstorf im Landkreis Rostock einen Etappensieg errungen: Das Verwaltungsgericht Schwerin hat einem Eilantrag stattgegeben und damit den Baubeginn der WEA bis zur Entscheidung im Hauptverfahren untersagt. Der Verband hat gegen die bereits erteilte Genehmigung geklagt, da im Genehmigungsverfahren weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine Prüfung der Auswirkungen auf benachbarte europäische Naturschutzgebiete durchgeführt wurde – und das mitten in einer der letzten Schwerpunktregionen des Schreiadlers in Deutschland !

 

Nach Ansicht des Gerichts hat die zuständige Genehmigungsbehörde nur unzureichend geprüft, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Hauptgrund für die Klage ist das Vorkommen von mehreren Brutpaaren des in Deutschland vom Aussterben bedrohten Schreiadlers in unmittelbarer Umgebung der geplanten Anlagen. Über 10 % des Brutbestandes von ganz Deutschland brütet in einem Umkreis von 15 Kilometern um die geplanten Anlagen, drei davon in weniger als sechs Kilometer Entfernung. Nach den Fachempfehlungen der staatlichen Vogelschutzwarten der Länder, dem sogenannten Helgoländer Papier, sollten mindestens sechs Kilometer Abstand zu Brutgebieten des Schreiadlers gehalten werden.

 

Eine abschließende Klärung dieser wichtigen Grundsatzfragen wird im Hauptsacheverfahren vor Gericht erfolgen. Aufgrund einer Beschwerde des betroffenen Windparkbetreibers über den vom Gericht verhängten einstweiligen Baustopp geht aber zunächst das Eilverfahren an die nächsthöhere Instanz.

 

Zur vollständigen ots-Meldung gelangen Sie hier.

 

Mehr zu den Gefahren des Ausbaus der Windenergie für Schreiadler und andere Greifvögel erfahren Sie hier.

Ausbau der Windenergie gefährdet Schreiadler

Schreiadler_WEA_DeWiSt

Von dem geplanten Ausbau der Windenergie sind zahlreiche Brutgebiete des vom Aussterben bedrohten Schreiadlers betroffen. Das ergab eine Analyse der Deutschen Wildtier Stiftung. Im östlichen Teil Mecklenburg-Vorpommerns und in Nordbrandenburg, wo noch Schreiadler brüten, sind derzeit 140 Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (WEA) geplant. Davon liegen 63 Gebiete weniger als sechs Kilometer von Schreiadler-Brutplätzen entfernt und 13 sogar weniger als drei Kilometer. Mehrere dieser Eignungsgebiete gefährden mehr als ein Schreiadlerpaar. Nach den Recherchen der Stiftung stehen bereits heute 691 Windkraftanlagen weniger als sechs Kilometer von Schreiadler-Brutplätzen entfernt, 168 von ihnen sogar weniger als drei Kilometer. In vielen Fällen handelt es sich dabei um Altanlagen, die nach Ablauf der Genehmigung zurückgebaut werden müssten.

 

Schreiadler sind nicht nur durch Kollision mit den Rotorblättern vom Ausbau der Windenergie betroffen, sie meiden die Nähe von WEA vor allem aufgrund der vielen Störungen, die durch den Betrieb der Anlagen entstehen. Mehr noch: WEA können das Habitat der seltenen Greifvögel großräumig verfremden und dadurch indirekt einen beträchtlichen Verlust von Nahrungsflächen des Schreiadlers bewirken. Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen gilt in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg daher bereits seit Jahren eine Tabuzone von drei Kilometern um den Brutplatz. Fachleute der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten halten in ihrem „Helgoländer Papier“ jedoch eine Tabuzone von mindestens sechs Kilometern für erforderlich.

 

Mehr zu den Gefahren des Ausbaus der Windenergie für Schreiadler und andere Greifvögel erfahren Sie hier.

 

Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert zum Schutz des Schreiadlers beim Ausbau der Windenergie einen Mindestabstand von sechs Kilometern zu Schreiadler-Brutvorkommen. Um Schreiadler langfristig vor dem Aussterben zu bewahren, sind ausreichende Flächen von Windenergieanlagen freizuhalten, auch wenn dort aktuell keine Schreiadler siedeln. Solche Vorranggebiete für den Schutz des Schreiadlers müssen möglichst bald in beiden Bundesländern ausgewiesen werden.

 

Die Karte zeigt, wie viele bestehende Windkraftanlagen und zusätzlich geplante Gebiete den Schreiadler gefährden.

Zeugen gesucht: Wo wird Windpark-Planung zum Kriminalfall?

In den vergangenen Monaten mehren sich Berichte über die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten oder Fledermausquartieren, die einem geplanten Windpark im Weg waren. Aber wie häufig passiert das wirklich – sind das Einzelfälle oder schon ein neuer Trend? Und welche Arten sind davon hauptsächlich betroffen? Die Deutsche Wildtier Stiftung ruft zur Dokumentation bewiesener Fälle auf, um diese Fragen zu beantworten. Wenn Sie erwiesene Vorfälle dieser Art kennen, wäre die Stiftung über einen Hinweis sehr dankbar. Weitere Informationen und einen entsprechenden Meldebogen finden Sie hier.

 

Hintergrund

Nach § 23 des Naturschutzausführungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) bzw. nach § 25 des Brandenburger Naturschutzgesetzes (BbgNatschG) darf im Umkreis von 100 Metern um den Horststandort (Horstschutzzone I) weder Bestockung entfernt noch der Charakter des Gebietes verändert werden. Damit konkretisieren beide Länder § 54 Absatz 7 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz der Horst- und Neststandorte der Adler, Baum- und Wanderfalken, Weihen, Schwarzstörche und Kraniche.

 

Nach dem sogenannten „Neuen Helgoländer Papier“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) wird für den Schreiadler ein Abstand von 6.000 m zwischen Windenergieanlagen (WEA) und seinem Brutplatz empfohlen. Damit hat sich sein empfohlener Schutzbereich deutlich erweitert, denn bisher wurde der Bereich zwischen 3.000 und 6.000 Meter lediglich als Prüfbereich formuliert. Das „Neue Helgoländer Papier“ spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und bildet damit auch einen fachlichen Rahmen zur Genehmigung von WEA. Die Länder können im Genehmigungsverfahren für WEA jedoch von den Empfehlungen abweichen.

 

Mit dem voran schreitenden Ausbau der Windenergie stellt das Kollisionsrisiko für den Vogelschutz ein zunehmendes Problem dar. Schreiadler meiden die Nähe von WEA vor allem aufgrund der vielen Störungen, die durch den Betrieb der Anlagen entstehen. Von den WEA geht nicht nur eine direkte Scheuchwirkung aus, sondern sie könnten auch die Gefahr einer großräumig wirkenden Habitatverfremdung bewirken.