Die Ansprüche des Schreiadlers an das Offenland gleichen denen anderer Greifvogelarten wie dem Rotmilan, seine Ansprüche an den Waldlebensraum denen anderer anspruchsvoller Waldarten wie Schwarzstorch, Mittelspecht oder Mopsfledermaus. Vertragsnaturschutz für den Schreiadler dient somit in gleicher Weise anderen, zum Teil stark bedrohten Arten.

Schreiadler-gerechte FörderungMit der Neugestaltung ihrer Förderpolitik für die ländlichen Räume ab 2015 hatten die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg die Chance, die Weichen im Sinne des Artenschutzes zu stellen. Um diesen Prozess zu unterstützen, hat die Deutsche Wildtier Stiftung im Frühjahr 2014 einen Leitfaden zur Schreiadler-gerechten Förderung veröffentlicht. Die im Leitfaden formulierten Vorschläge für Vertragsnaturschutz berücksichtigen verschiedene Arten der Finanzierung und der Vertragsgestaltung. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Kalkulation von wirtschaftlichen Nachteilen durch eine Schreiadler-gerechte Bewirtschaftung. Zu diesem Zweck wurde ein betriebswirtschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben.

Der Leitfaden stellt die ausgelaufenen Wald- und Agrarumweltmaßnahmen der vergangenen Förderperioden der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU vor und bewertet sie aus Sicht des Schreiadlerschutzes. Dabei wird schnell klar, dass die bisher angebotenen Möglichkeiten im Vertragsnaturschutz nicht ausreichen, um den Druck auf die letzten verbliebenen Sommerhabitate des vom Aussterben bedrohten Adlers zu entschärfen. Die im Leitfaden formulierten Vorschläge für zukünftige Wald- und Agrarumweltmaßnahmen ermöglichen eine bedarfsgerechte Fortschreibung bzw. Entwicklung von geeigneten Förderinstrumenten in den Bundesländern.

Der Leitfaden für Schreiadler-gerechten Vertragsnaturschutz steht für Sie hier zum Download bereit.

Schreiadler-gerechte Förderung_DeWiSt_02.2014

Der Leitfaden zur Schreiadler-gerechten Förderung wurde im Rahmen des Projektes zur „Sicherung und Optimierung von Lebensräumen des Schreiadlers in Mecklenburg-Vorpommern“ produziert. Das Projekt wird vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums, durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Klara Samariter-Stiftung gefördert.