Europaweiten Studie zum Rückgang der Feldvögel

Lebensraum des Schreiadlers

 

Der Rückgang der Feldvögel kann unter den derzeitigen Vorgaben der Agrar- und Naturschutzpolitik der Europäischen Union nicht gestoppt werden. Zu diesem Ergebniss kommt eine gemeinsame Studie von acht europäischen Forschungseinrichtungen und Verbänden. Die Wissenschaftler fanden heraus, dass die Naturschutzpolitik durch EU-Vogelschutzrichtlinie und Agrarumweltprogramme zwar einen wichtigen Beitrag zum Erhalt vieler Vogelarten in den agrarisch geprägten Lebensräumen leistet, sie den durch die Agrarpolitik ausgelösten dramatischen Artenschwund aber derzeit nicht stoppen kann. Nach Meinung der Autoren, zu denen auch Wissenschaftler des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (DDA) gehören, führt besonders die Förderpolitik der EU zu einer immer intensiveren Landwirtschaft und dadurch zu immer schlechteren Lebensbedingungen für die Feldvogelarten.

 

Die Wissenschaftler untersuchten die Entwicklung aller 39 EU-weit verbreiteten häufigen Feldvogelarten von 1981 bis 2012. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass je mehr EU-Vogelschutzgebiete in der Agrarlandschaft ausgewiesen wurden und je größer der Anteil der durch Agrarumweltmaßnahmen geförderten Agrarfläche war, die durch die Intensivierung der Landwirtschaft verursachten Bestandsrückgänge desto geringer ausfielen. Diese offensichtlich erfolgreichen Naturschutzinstrumente reichen jedoch nicht aus, um den Rückgang der Vögel der Agrarlandschaft zu stoppen.

 

Zu der europaweiten Studie zum Rückgang der Feldvögel gelangen Sie hier:

Gamero et al. (2016): Tracking Progress Towards EU Biodiversity Strategy Targets: EU Policy Effects in Preserving its Common Farmland Birds. Conservation letters, DOI: 10.1111/conl.12292

 

Von der Intensivierung der Landwirtschaft ist in besonderem Maße auch der Schreiadler und der Rotmilan betroffen. Die Deutsche Wildtier Stiftung hat daher bereits im Jahr 2014 Vorschläge für Schreiadler-freundliche Agrarumweltmaßnahmen veröffentlicht.

Studie zu kombinierter Agrarumweltmaßnahme ‚Birdfields‘

 

Die Bestände vieler Feldvogelarten sind stark rückläufig und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sind fast immer teuer und fast nie effizient. AUKMs für den Schreiadler und andere Greifvögel sind in den meisten EU-Mitgliedstaaten sogar gänzlich unbekannt. Ein niederländisches Autorenteam testete daher eine neue AUKM namens „Birdfields“, welche gezielt mit Blick auf die Ökologie der Wiesenweihe (Circus pygargus) entworfen wurde.

 

Die AUKM Birdfields kombiniert Flächenstilllegungs- und Luzerneflächen. Die Streifen von Stilllegungsflächen dienen dabei der Steigerung der Wühlmauszahlen, während die Streifen von Luzerne dazu dienen, die Wühlmäuse zugänglich zu machen, nachdem die Luzerne geerntet wurde. Die Ergebnisse der Studie belegen, dass die Wühlmausdichten in der Regel auf den Stilllegungsflächen am höchsten sind. Die mit GPS-Loggern ausgestatteten Weihen hielten sich dennoch bevorzugt auf den gemähten Luzerneflächen auf. Somit scheint die Beuteverfügbarkeit wichtiger zu sein, als die Dichte von Beutetieren. Demnach ist Birdfields effektiver für die Wiesenweihe als die bisherigen AUKM. Ein weiterer Vorteil ist die zusätzliche Ernte der Luzerne, welche Birdfields im Vergleich zu anderen AUKMs wesentlich günstiger macht.

 

Die Ergebnisse legen nahe, AUKMs auch mit dem Ziel der erhöhten Beuteverfügbarkeit zu entwickeln, da diese für die Habitatwahl der Zielarten wichtiger zu sein scheint sein scheint als die Beutetierdichte. Bei der Bewertung des Wirkungsgrades von AUKMs muss somit auch die Verfügbarkeit von Beutetieren beziehungsweise der tatsächliche Jagderfolg und nicht nur die Abundanz der Beutetiere berücksichtigt werden.

 

Die Veröffentlichung im IBIS finden Sie hier.

Schlaich, A. E., Klaassen, R. H. G., Bouten, W., Both, C., Koks, B. J. (2015), Testing a novel agri-environment scheme based on the ecology of the target species, Montagu’s Harrier Circus pygargus. Ibis, 157: 713–721. doi: 10.1111/ibi.12299

 

Schreiadler-gerechte FörderungDie Deutsche Wildtier Stiftung hat mit Blick auf die Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union im Jahr 2014 einen Leitfaden zur Schreiadler-gerechten Förderung veröffentlicht. Der Leitfaden steht für Sie hier zum download bereit.

 

NDR-Fernsehbeitrag zu Schreiadler und Windkraft

Windkraft Schreiadler

 

Während sich die Schreiadler in ihren Winterquartieren im südlichen Afrika noch auf den Frühjahrszug vorbereiten, sind ihre Brutgebiete im Nordosten Deutschlands von starken Veränderungen betroffen: Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg weisen derzeit neue Eignungsgebiete für Windkraftanlagen aus. Etwa die Hälfte der geplanten Windkraftgebiete sind weniger als 6 km von Schreiadler-Brutplätzen entfernt, einige sogar weniger als 3 km! Für den Schreiadler ist das eine große Gefahr: Mitunter werden Brutgebiete allein deshalb aufgegeben, weil sich die umliegende Landschaft durch Windkraftanlagen stark verfremdet hat. Um den Konflikt zwischen Schreiadlern und dem Ausbau der Windkraftnutzung geht es in einem Beitrag des NDR-Fernsehens. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sagt im Interview mit dem NDR: „Dort, wo seltene Arten vorkommen, haben wir zu akzeptieren, dass dann dort auch keine Windeignungsgebiete ausgewiesen werden.“

 

Sehen Sie hier den Beitrag zum Konflikt zwischen Schreiadler und Windkraft im NDR-Fernsehen.

 

Lesen Sie hier einen Beitrag der Deutschen Wildtier Stiftung zum Entwurf der Windeignungsgebiete in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

Ausbau der Windenergie gefährdet Schreiadler

Schreiadler_WEA_DeWiSt

Von dem geplanten Ausbau der Windenergie sind zahlreiche Brutgebiete des vom Aussterben bedrohten Schreiadlers betroffen. Das ergab eine Analyse der Deutschen Wildtier Stiftung. Im östlichen Teil Mecklenburg-Vorpommerns und in Nordbrandenburg, wo noch Schreiadler brüten, sind derzeit 140 Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (WEA) geplant. Davon liegen 63 Gebiete weniger als sechs Kilometer von Schreiadler-Brutplätzen entfernt und 13 sogar weniger als drei Kilometer. Mehrere dieser Eignungsgebiete gefährden mehr als ein Schreiadlerpaar. Nach den Recherchen der Stiftung stehen bereits heute 691 Windkraftanlagen weniger als sechs Kilometer von Schreiadler-Brutplätzen entfernt, 168 von ihnen sogar weniger als drei Kilometer. In vielen Fällen handelt es sich dabei um Altanlagen, die nach Ablauf der Genehmigung zurückgebaut werden müssten.

 

Schreiadler sind nicht nur durch Kollision mit den Rotorblättern vom Ausbau der Windenergie betroffen, sie meiden die Nähe von WEA vor allem aufgrund der vielen Störungen, die durch den Betrieb der Anlagen entstehen. Mehr noch: WEA können das Habitat der seltenen Greifvögel großräumig verfremden und dadurch indirekt einen beträchtlichen Verlust von Nahrungsflächen des Schreiadlers bewirken. Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen gilt in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg daher bereits seit Jahren eine Tabuzone von drei Kilometern um den Brutplatz. Fachleute der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten halten in ihrem „Helgoländer Papier“ jedoch eine Tabuzone von mindestens sechs Kilometern für erforderlich.

 

Mehr zu den Gefahren des Ausbaus der Windenergie für Schreiadler und andere Greifvögel erfahren Sie hier.

 

Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert zum Schutz des Schreiadlers beim Ausbau der Windenergie einen Mindestabstand von sechs Kilometern zu Schreiadler-Brutvorkommen. Um Schreiadler langfristig vor dem Aussterben zu bewahren, sind ausreichende Flächen von Windenergieanlagen freizuhalten, auch wenn dort aktuell keine Schreiadler siedeln. Solche Vorranggebiete für den Schutz des Schreiadlers müssen möglichst bald in beiden Bundesländern ausgewiesen werden.

 

Die Karte zeigt, wie viele bestehende Windkraftanlagen und zusätzlich geplante Gebiete den Schreiadler gefährden.

2. Schreiadlersymposium: Eine Allianz gegen das Aussterben

Schreiadlersymposium Vertragsnaturschutz

(Deutsche Wildtier Stiftung vom 07.09.2015) Am Sonntag endete das 2. Schreiadlersymposium, das von der Deutschen Wildtier Stiftung in Zusammenarbeit mit dem EU-LIFE Projekt in der Schorfheide veranstaltet wurde. Schwerpunkt des Symposiums war die Schreiadler-gerechte Landnutzung. 100 Greifvogel-Experten, Landbewirtschafter und Behördenvertreter kamen nach Brandenburg, um Lösungen für den Bestandsrückgang des Schreiadlers zu diskutieren und zu entwickeln. „Neben der intensiven Landnutzung setzt die ausufernde Nutzung durch Windkraftanlagen dem Schreiadler zu“, sagte Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung in seiner Eröffnungsrede und fordert: „Die Pläne des Landes Mecklenburg-Vorpommern müssen erneut auf den Prüfstand!“

 

Die Uhr tickt: Vor 100 Jahren kam der Schreiadler unter anderem in Schleswig-Holstein, Niedersachen und Bayern vor, 1990 gab es nur noch 130 Brutpaare in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Seit der Wende ist der Bestand bereits um weitere 20 Prozent zurückgegangen. In Sachsen-Anhalt ist das letzte Paar vor fünf Jahren ausgestorben. „Die Intensivierung in der Land- und Forstwirtschaft ist für den Schreiadler in Deutschland zum Problem geworden“, sagt Dr. Andreas Kinser, Schreiadler-Experte der Deutschen Wildtier Stiftung. In einem Modellprojekt, das durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert wird, erprobt die Deutsche Wildtier Stiftung daher gemeinsam mit engagierten Landwirten, wie eine Schreiadler-freundliche Nutzung der Lebensräume in die Betriebe integriert werden kann.

 

„Die Schreiadler brauchen dringend unsere Hilfe“, betont Kinser. Ein gutes Beispiel für die gelungene Zusammenarbeit zwischen Artenschutz und Landwirtschaft ist für Kinser das Engagement der Dahlke & Stark GbR in der Feldberger Seenlandschaft. Der Betrieb hat mit der Deutschen Wildtier Stiftung Vertragsnaturschutz vereinbart und bewirtschaftet und pflegt jährlich über 30 Hektar Ackerflächen im Sinne des Schreiadlers. Lydia Stark, Betriebsleiterin der Dahlke & Stark GbR sagt: „Der Schreiadler ist ein Wahrzeichen für unsere Region. Wenn der Schreiadler ausstirbt, stirbt auch ein wichtiger Teil unserer Naturlandschaft.“

 

Doch Schreiadlerschutz gibt es nicht zum Nulltarif! Um dem seltenen Greif zu helfen, müssen die Bundesländer zukünftig mehr Mittel bereitstellen, damit möglichst viele weitere Landwirte auf einem Teil ihrer Fläche für den Adler ackern. „Die wichtigste Maßnahme ist, in den Schreiadler-Lebensräumen neues Grünland zu schaffen“, so Andreas Kinser. Am Ende des Schreiadlersymposiums waren sich alle Teilnehmer einig: „Damit der Schreiadler seinen Stammplatz auf der Rote Liste verliert, muss sich die Weichenstellung in der Agrarpolitik ändern!“

 

Die Eröffnungsrede zum Schreiadler-Symposium von Prof. Dr. Vahrenholt können Sie hier herunterladen.

 

Eine Bildgalerie zum 2. Schreiadlersymposium finden Sie hier.

Neue Rote Liste der Vögel Europas veröffentlicht

Rote Liste Vögel Eine Arbeitsgemeinschaft unter Führung von BirdLife International hat eine neue Rote Liste der Vögel Europas veröffentlicht, die Einstufung der Arten erfolgte nach den Kriterien der Weltnaturschutzunion IUCN. Auf EU-Ebene sind 18 % der Vogelarten gefährdet, elf Arten gelten als „vom Aussterben bedroht“. Unter ihnen befindet sich auch der Schelladler (Clanga clanga), ein naher Verwandter unserer Schreiadler. Schelladler brüten in Europa vor allem im Baltilkum, in Weißrussland oder der Ukraine, einige Exemplare kommenm auch noch im Osten Polens vor. Der Schreiadler (Clanga pomarina) wird in der Roten Liste der Vögel Europas als „ungefährdet“ eingestuft – im Gegensatz zu Deutschland gibt es europaweit glücklicherweise noch viele Schreiadler.

 

Die Rote Liste der Vögel Europas finden Sie hier.

Neues „Helgoländer Papier“ empfiehlt 6.000 m Abstand zwischen Schreiadlerhorsten und WEA

Windräder

Auf ihrer Konferenz im oberfränkischen Kloster Banz haben die Umweltminister der Bundesländer die Freigabe des sogenannten „Neuen Helgoländer Papiers“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) beschlossen. Das Papier formuliert Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen (WEA) zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie zu den Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. Für den Schreiadler wird ein Abstand von 6.000 m zum Brutplatz empfohlen. Damit hat sich sein empfohlener Schutzbereich deutlich erweitert, denn bisher wurde der Bereich zwischen 3.000 und 6.000 Meter lediglich als Prüfbereich formuliert.

 

Mit dem voran schreitenden Ausbau der Windenergie stellt das Kollisionsrisiko für den Vogelschutz ein zunehmendes Problem dar. Schreiadler meiden die Nähe von WEA vor allem aufgrund der vielen Störungen, die durch den Betrieb der Anlagen entstehen. Von den WEA geht nicht nur eine direkte Scheuchwirkung aus, sondern sie könnten auch die Gefahr einer großräumig wirkenden Habitatverfremdung bewirken. Durch eine Studie von SCHELLER (2007) konnte ein signifikanter Zusammenhang zwischen dem Bruterfolg und dem Index aus Anzahl von WEA und Entfernung der WEA zum Brutplatz innerhalb des Hauptaktionsraumes der Schreiadler von bis zu drei Kilometer um den Brutplatz festgestellt werden.

 

Das „Neue Helgoländer Papier“ spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und bildet damit auch einen fachlichen Rahmen zur Genehmigung von WEA. Die Länder können im Genehmigungsverfahren für WEA jedoch von den Empfehlungen abweichen.

 

Das „Neue Helgoländer Papier“ finden Sie hier.

Leitfaden zur Schreiadler-gerechten Förderung

Schreiadler-gerechte Förderung

Die Ansprüche des Schreiadlers an das Offenland gleichen denen anderer Greifvogelarten wie dem Rotmilan, seine Ansprüche an den Waldlebensraum denen anderer anspruchsvoller Waldarten wie Schwarzstorch, Mittelspecht oder Mopsfledermaus. Schutzmaßnahmen für den Schreiadler dienen somit in gleicher Weise anderen, zum Teil stark bedrohten Arten. Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben derzeit die große Chance, im Rahmen der Neugestaltung ihrer Förderpolitik für die ländlichen Räume die Weichen im Sinne des Artenschutzes zu stellen. Aus diesem Grund hat die Deutsche Wildtier Stiftung einen Leitfaden zur Schreiadler-gerechten Förderung erarbeitet.

 

Der Leitfaden stellt die mit der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU auslaufenden Wald- und Agrarumweltmaßnahmen vor und bewertet sie aus Sicht des Schreiadlerschutzes. Dabei wird schnell klar, dass die bisher angebotenen Möglichkeiten nicht ausreichen, um den Druck auf die letzten verbliebenen Sommerhabitate des vom Aussterben bedrohten Adlers zu entschärfen. Die im Leitfaden formulierten Vorschläge für zukünftige Wald- und Agrarumweltmaßnahmen berücksichtigen verschiedene Arten der Finanzierung und der Vertragsgestaltung und ermöglichen eine bedarfsgerechte Fortschreibung bzw. Entwicklung von geeigneten Förderinstrumenten in den Bundesländern.

 

Der Leitfaden zur Schreiadler-gerechten Förderung steht für Sie hier zum Download bereit.

Neuer Greifvogelführer der Deutschen Wildtier Stiftung – Jetzt kostenlos bestellen!

GreifvogelführerSicherlich haben auch Sie schon das eine oder andere Mal gerätselt, um welchen Greifvogel es sich wohl handeln könnte, den Sie unterwegs gesehen haben. Gewusst wie, ist es nicht so schwierig, die Vogelarten zu erkennen.

 

Viele Greifvögel haben für uns gut sichtbare und typische Verhaltensweisen: das katzenartige Miauen der Mäusebussarde oder der Turmfalke, der sich pfeilschnell vom Himmel auf die Beute am Boden stürzt. Je mehr Sie sich mit Greifvögeln und ihren Lebensräumen beschäftigen, desto besser werden Sie sie verstehen. Der große braune Vogel, der an der Autobahn auf einem Pfahl sitzt, wird mit einiger Wahrscheinlichkeit ein Mäusebussard sein.

 

Auch ist die Unterscheidung bei vielen Greifvögeln von weiblichen und männlichen Tieren einfach: die Weibchen sind stets etwas größer als die Männchen. Das gilt auch für den Schreiadler: Die Weibchen sind etwa 15 bis 18 Prozent größer.

 

Manche Greifvögel sind Zugvögel, wie etwa der Rotmilan oder der Schreiadler. Andere Greifvogelarten bleiben auch über Winter hier. Zu den Standvögeln gehören etwa der Habicht und der Seeadler. Diese Vögel versuchen auch im Winter in Deutschland genug Nahrung zu erbeuten.

 

Menschen sind seit jeher von Greifvögeln fasziniert. Sie sind elegant und majestätisch, gleichzeitig auch Jäger mit scharfen Krallen und Schnäbeln. Greifvögel zieren Wappen und sie sind auf Münzen zu finden.

 

In unserem Vogelführer haben wir für Sie vor allem häufiger vorkommende Greifvögel ausgewählt und nach Lebensräumen aufgeteilt, in denen es am wahrscheinlichsten ist, die jeweilige Art zu beobachten. Typisch ist das jeweilige „Flugbild“ der einzelnen Greifvögel. Ein signifikantes Merkmal, mit dem Sie oft schon auf den ersten, sicher aber auf den zweiten Blick, die „Könige der Lüfte“ am Himmel erkennen können. Bestellen Sie jetzt den Vogelführer „Greifvögel“!

Neue Rote Liste wandernder Vogelarten: Schreiadler „vom Erlöschen bedroht“

Rote Liste wandernder VogelartenDas Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat gemeinsam mit dem Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV) erstmals eine Rote Liste wandernder Vogelarten vorgelegt. Demnach stehen rund 25% aller Zugvogelarten auf der Liste und werden als bestandsgefährdet eingestuft. Auch der Schreiadler ist gelistet. Eingestuft in der Kategorie 1 wird der Greifvogel als „vom Erlöschen bedroht“ ausgewiesen. Heißt: Nur durch Hilfs- und Schutzmaßnahmen kann diese Vogelart überhaupt in Deutschland fortbestehen. Damit ist der Schreiadler einer von 16 Vogelarten, wie Triel, Brandgans, Sumpfohreule oder Goldregenpfeifer, um die es besonders schlecht steht.

 

„Bedroht sind vor allem die weitziehenden Arten, die bis südlich der Sahara fliegen, während solche mit nur kurzen Wanderungen innerhalb Europas weniger gefährdet sind“, erklärt Prof. Beate Jessel, Präsidentin des BfN.

 

Doch gegen die Bedrohung von Zugvögel hilft vor allem nur eins: internationale Zusammenarbeit und internationaler Schutz der Arten. Zugvögel kennen schließlich keine Landesgrenzen. Daher unterstützt die Deutsche Wildtier Stiftung internationale Bemühungen zum Schutz von ziehenden Arten wie dem Schreiadler. Sie analysiert die jagd- und naturschutzrechtliche Situation in relevanten Ländern entlang der Zugroute, kooperiert mit internationalen Jagdorganisationen wie dem Internationalen Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) für die Problematik der illegalen Jagd auf den Schreiadler und eröffnet und vermittelt Kontakte zum Sekretariat der „Bonner Konvention“ (Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten [CMS]) in Bonn und in Abu Dhabi.