Neues „Helgoländer Papier“ empfiehlt 6.000 m Abstand zwischen Schreiadlerhorsten und WEA

Windräder

Auf ihrer Konferenz im oberfränkischen Kloster Banz haben die Umweltminister der Bundesländer die Freigabe des sogenannten „Neuen Helgoländer Papiers“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) beschlossen. Das Papier formuliert Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen (WEA) zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie zu den Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. Für den Schreiadler wird ein Abstand von 6.000 m zum Brutplatz empfohlen. Damit hat sich sein empfohlener Schutzbereich deutlich erweitert, denn bisher wurde der Bereich zwischen 3.000 und 6.000 Meter lediglich als Prüfbereich formuliert.

 

Mit dem voran schreitenden Ausbau der Windenergie stellt das Kollisionsrisiko für den Vogelschutz ein zunehmendes Problem dar. Schreiadler meiden die Nähe von WEA vor allem aufgrund der vielen Störungen, die durch den Betrieb der Anlagen entstehen. Von den WEA geht nicht nur eine direkte Scheuchwirkung aus, sondern sie könnten auch die Gefahr einer großräumig wirkenden Habitatverfremdung bewirken. Durch eine Studie von SCHELLER (2007) konnte ein signifikanter Zusammenhang zwischen dem Bruterfolg und dem Index aus Anzahl von WEA und Entfernung der WEA zum Brutplatz innerhalb des Hauptaktionsraumes der Schreiadler von bis zu drei Kilometer um den Brutplatz festgestellt werden.

 

Das „Neue Helgoländer Papier“ spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und bildet damit auch einen fachlichen Rahmen zur Genehmigung von WEA. Die Länder können im Genehmigungsverfahren für WEA jedoch von den Empfehlungen abweichen.

 

Das „Neue Helgoländer Papier“ finden Sie hier.

Schöner Erfolg: Junger Schreiadler aus Jungvogel-Projekt erstmals mit Bruterfolg

Jungvogelmanagement

Bis Ende des Jahres 2011 hat die Deutsche Wildtier Stiftung als Träger eines durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt geförderten Projektes dabei geholfen, den Bestand des Schreiadlers in Deutschland mit dem sogenannten Jungvogelmanagement kurzfristig zu erhöhen. Um den angeborenen Kainismus zu umgehen, wurden dabei die zweitgeborenen Jungvögel direkt nach dem Schlüpfen aus dem Horst genommen und in menschlicher Obhut großgezogen. Nun gibt es einen schönen Erfolg dieses Projektes: Ein im Projekt „gemanagter“ Jungvogel, der seine ersten Lebensmonate in menschlicher Obhut verbrachte, hat nun erstmals in Brandenburg erfolgreich gebrütet.

 

Dabei ist der Jungvogel mit der Ringnummer „KN“ gar nicht in Deutschland geschlüpft. Dank einer Kooperation mit lettischen Schreiadler-Experten wurden in dem DBU-geförderten Projekt zum Jungvogelmanagement zweitgeborene Jungvögel auch in Lettland dem Horst entnommen und zur Aufzucht nach Deutschland geflogen. KN war einer dieser lettischen Einwanderer. Er wurde 2009 in Lettland einem Horst entnommen und konnte im Spätsommer des gleichen Jahres erfolgreich ausgewildert werden. Nach zwei Jahren kehrte der Schreiadler wieder zur Auswilderungsstation zurück und brachte schließlich nach drei Jahren auch ein Weibchen mit. 2013 – mit mittlerweile drei Jahren – adoptierte „KN“ einen ausgewilderten Jungadler – für eigenen Nachwuchs war er da noch zu jung. 2014 folgte schließlich der erste eigene Nachwuchs. Nur unweit von der Auswilderungsstation hatte „KN“ seinen eigenen Jungvogel erfolgreich aufgezogen. Mittlerweile ist dieser ebenso wie KN auf dem Weg ins südliche Afrika.

 

Den Abschlussprojekt des DBU-geförderten Projektes zum Jungvogelmanagement mit Bildern von „KN“ finden Sie hier.

Leitfaden zur Schreiadler-gerechten Förderung

Schreiadler-gerechte Förderung

Die Ansprüche des Schreiadlers an das Offenland gleichen denen anderer Greifvogelarten wie dem Rotmilan, seine Ansprüche an den Waldlebensraum denen anderer anspruchsvoller Waldarten wie Schwarzstorch, Mittelspecht oder Mopsfledermaus. Schutzmaßnahmen für den Schreiadler dienen somit in gleicher Weise anderen, zum Teil stark bedrohten Arten. Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben derzeit die große Chance, im Rahmen der Neugestaltung ihrer Förderpolitik für die ländlichen Räume die Weichen im Sinne des Artenschutzes zu stellen. Aus diesem Grund hat die Deutsche Wildtier Stiftung einen Leitfaden zur Schreiadler-gerechten Förderung erarbeitet.

 

Der Leitfaden stellt die mit der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU auslaufenden Wald- und Agrarumweltmaßnahmen vor und bewertet sie aus Sicht des Schreiadlerschutzes. Dabei wird schnell klar, dass die bisher angebotenen Möglichkeiten nicht ausreichen, um den Druck auf die letzten verbliebenen Sommerhabitate des vom Aussterben bedrohten Adlers zu entschärfen. Die im Leitfaden formulierten Vorschläge für zukünftige Wald- und Agrarumweltmaßnahmen berücksichtigen verschiedene Arten der Finanzierung und der Vertragsgestaltung und ermöglichen eine bedarfsgerechte Fortschreibung bzw. Entwicklung von geeigneten Förderinstrumenten in den Bundesländern.

 

Der Leitfaden zur Schreiadler-gerechten Förderung steht für Sie hier zum Download bereit.

Neue Rote Liste wandernder Vogelarten: Schreiadler „vom Erlöschen bedroht“

Rote Liste wandernder VogelartenDas Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat gemeinsam mit dem Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV) erstmals eine Rote Liste wandernder Vogelarten vorgelegt. Demnach stehen rund 25% aller Zugvogelarten auf der Liste und werden als bestandsgefährdet eingestuft. Auch der Schreiadler ist gelistet. Eingestuft in der Kategorie 1 wird der Greifvogel als „vom Erlöschen bedroht“ ausgewiesen. Heißt: Nur durch Hilfs- und Schutzmaßnahmen kann diese Vogelart überhaupt in Deutschland fortbestehen. Damit ist der Schreiadler einer von 16 Vogelarten, wie Triel, Brandgans, Sumpfohreule oder Goldregenpfeifer, um die es besonders schlecht steht.

 

„Bedroht sind vor allem die weitziehenden Arten, die bis südlich der Sahara fliegen, während solche mit nur kurzen Wanderungen innerhalb Europas weniger gefährdet sind“, erklärt Prof. Beate Jessel, Präsidentin des BfN.

 

Doch gegen die Bedrohung von Zugvögel hilft vor allem nur eins: internationale Zusammenarbeit und internationaler Schutz der Arten. Zugvögel kennen schließlich keine Landesgrenzen. Daher unterstützt die Deutsche Wildtier Stiftung internationale Bemühungen zum Schutz von ziehenden Arten wie dem Schreiadler. Sie analysiert die jagd- und naturschutzrechtliche Situation in relevanten Ländern entlang der Zugroute, kooperiert mit internationalen Jagdorganisationen wie dem Internationalen Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) für die Problematik der illegalen Jagd auf den Schreiadler und eröffnet und vermittelt Kontakte zum Sekretariat der „Bonner Konvention“ (Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten [CMS]) in Bonn und in Abu Dhabi.