Tausende Schreiadler im Libanon getötet

Deutsche Wildtier Stiftung fordert: Bundesregierung muss endlich gegen internationale Greifvogeljagd vorgehen

(DeWiSt/ Der Falke) Hamburg, 5. Dezember 2018. Es geschah am 10. Oktober, auf dem Flug in den sonnigen Süden: Ein Schuss – und Schreiadler „Dieter“ aus Mecklenburg-Vorpommern fiel tot vom Himmel. Vermutlich nur, weil Vogeljäger im Libanon eine gefiederte Männlichkeits-Trophäe mit nach Hause nehmen wollten. Wie das Journal „Der Falke“ in seiner Dezember-Ausgabe berichtet, werden schätzungsweise mehrere tausend Schreiadler und unzählige weitere Greif- und Singvögel  jedes Jahr beim Überfliegen des Libanon getötet. „Illegale Abschüsse im Nahen Osten machen unsere Bemühungen zum Schutz des bei uns äußerst seltenen Schreiadlers zunichte“, kritisiert Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung scharf.

Insgesamt brüten nur noch knapp 130 Schreiadler-Paare in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Einer von ihnen war „Dieter“, der einen Sender trug und jedes Jahr im April in sein angestammtes Brutgebiet an die Ostseeküste bei Greifswald zurückkehrte. Hier hat er mit seiner Partnerin drei Jahre lang jedes Jahr einen Jungvogel groß gezogen. Und hier, wo eine intensive Land- und Forstwirtschaft die größten Bedrohungen für die Schreiadler sind, werden seine Lebensräume mit viel Geld und Engagement geschützt. Die Deutsche Wildtier Stiftung verfolgt selbst seit vielen Jahren ein Schreiadler-Schutzprogramm, kauft Flächen und schließt Verträge mit Landwirten und Waldbesitzern, damit die Lebensräume des Schreiadlers erhalten bleiben. „Alle Mühen, den imposanten Greifvogel zu schützen, nützen aber nichts, wenn die Schreiadler von Wilderen einfach abgeschossen werden.“ sagt Kinser.

Nach Recherchen des Komitees gegen den Vogelmord und des Journals Der Falke werden jedes Jahr etwa 5.000 Schreiadler im Libanon getötet . Die Schätzung beruht auf der Auswertung zahlreicher Indizien. Funde abgeschossener Adler, Augenzeugenberichte, Daten beringter und besenderter Vögel, Trophäenfotos und Statistiken von Pflegestationen gingen in die Auswertung ebenso ein wie eine Analyse der Zugintensität- und dichte von Schreiadlern in der Region. „An Tagen mit starkem Durchzug kann es bereits an einem einzigen Konzentrationspunkt zum Abschuss von hunderten Adlern kommen“, warnen Thomas Krumenacker und Axel Hirschfeld, die Autoren des Beitrags im Journal der Falke.

Den Artikel im Journal Der Falke (12/ 2018 Jg. 65) über die Zugvogeljagd im Libanon finden Sie hier.

Bonner Konvention zum Schutz wandernder Arten

Ein Instrument für den internationalen Schutz wandernder Greifvögel ist die Bonner Konvention zum Schutz wandernder Arten. Der darin enthaltenen Erklärung zum Schutz von Greifvögeln (Raptors Memorandum of Understanding) ist der Libanon bereits im Jahr 2015 beigetreten. Für den Artenschutz war dies ein großer Erfolg, den vor allem Thermiksegler wie der Schreiadler nutzen die Küstenlinie des Libanon, um das Mittelmeer zu umfliegen. Seither ist der Libanon jedoch seiner Pflicht zum Schutz der ziehenden Arten in keiner Weise nachgekommen. „Wir fordern die Bundesregierung auf, sich auf internationalem Parkett endlich für ein Ende der illegalen Jagd auf Schreiadler und andere Greifvögel im Nahen Osten einzusetzen.“ sagt Kinser. Die nächste Gelegenheit dazu ist bereits Mitte Dezember: Dann findet ein Arbeitstreffen der Bonner Konvention zum Schutz von Greifvögeln in der Schweiz statt.

Eine Karte der Gebiete, in denen Schreiadler illegal gejagt werden, finden Sie hier. 

Schreiadler auf Boden

800 Fußballfelder für den Schreiadler

Nein: Er kann nicht Fußball spielen! Obwohl er manchmal, wenn er zu Fuß seine Beute jagt, watschelt wie es einst Maradona tat, hat der Schreiadler rein gar nichts mit Fußball zu tun. Ganz im Gegenteil: Auf den wenigsten Fußballfeldern würden Schreiadler von Mäusen satt werden und überhaupt wäre ihnen der Rummel rund um den Platz viel zu lästig. Trotzdem ist kurzrasiges Grün für ihn überlebenswichtig, denn er jagt gerne auf frisch gemähten Wiesen. Und genau solche Lebensräume hat die Deutsche Wildtier Stiftung in einem Artenschutzprojekt für ihn in den vergangenen Jahren geschaffen. „Durch unser Projekt in Mecklenburg-Vorpommern haben wir fast 450 Hektar Lebensraum im Sinne des Schreiadlers gestaltet“, sagt Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung und ergänzt: „Das entspricht einer Fläche von etwa 800 Fußballfeldern.“

Um den Schreiadler in Deutschland vor dem Aussterben zu bewahren, hat die Deutsche Wildtier Stiftung seit 2010 gemeinsam mit Land- und Forstwirtschaft erprobt, wie bei der Flächenbewirtschaftung Rücksicht auf den Schreiadler genommen werden kann. Gefördert wurde dieses Projekt durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Land Mecklenburg-Vorpommern. „Fast 1 Million Euro wurde in die Verbesserung der Schreiadler-Lebensräume investiert“, sagt Dr. Sandra Balzer vom Bundesamt für Naturschutz, die das Projekt begleitet hat. „Dafür wurden sowohl für das Nahrungshabitat der Schreiadler als auch für den Brutwald mit den Bewirtschaftern Nutzungsänderungen und entsprechende Ausgleichszahlungen vereinbart. Die erprobten Maßnahmen können nun zukünftig auch in anderen Brutgebieten des Schreiadlers in Deutschland angewandt werden“, so Balzer weiter.

Heute werden in den Untersuchungsgebieten im Naturpark Feldberger Seenlandschaft und im Landkreis Rostock insgesamt 149 Hektar Ackerland, 71 Hektar Grünland und 225 Hektar Wald im Sinne des Schreiadlers bewirtschaftet. Ackerkulturen wurden dafür nach der Ernte zum Beispiel für mehrere Jahre in Grünland umgewandelt. Auf diesen Flächen verzichten die Landwirte heute auf chemischen Pflanzenschutz und hohe Düngegaben. Hier leben viele Beutetiere des Schreiadlers und in der niedrigen Vegetation kann er sie erfolgreich jagen und seine Jungen im Sommer satt bekommen. Für den Wald wurde durch das Projekt gemeinsam mit der Landesforst von Mecklenburg-Vorpommern eine Richtlinie entwickelt und umgesetzt, durch die Brutwälder des Schreiadlers forstwirtschaftlich genutzt werden können und gleichzeitig den besonderen Ansprüchen des Schreiadlers genügen.

Hintergrund
Das Projekt mit dem offiziellen Titel „Sicherung und Optimierung von Lebensräumen des Schreiadlers in Mecklenburg-Vorpommern“ wurde als sogenanntes Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E) vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Klara Samariter-Stiftung gefördert und Ende 2016 erfolgreich abgeschlossen. Partner der Deutschen Wildtier Stiftung waren der Naturpark Feldberger Seenlandschaft, das Büro Salix und das Büro natura et cultura. Das Ergebnis des Projektes ist ein Modell, das auf alle noch vorhandenen Brutgebiete in Deutschland übertragen werden kann. Unter anderem haben die Projektpartner auch Vorschläge für eine Schreiadler-gerechte Gestaltung von öffentlichen Förderinstrumenten erarbeitet.

H.Matthes Schreiadler Kollision WKA

Jäger und Falkner für schärfere Strafverfolgung bei Nestzerstörung

(DFO/ DJV, 16.05.2017) In Planungsgebieten für Windkraftanlagen (WKA) kommt es immer wieder zu illegalen Nest- oder Brutbaumzerstörungen streng geschützter Arten – darauf haben der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Deutsche Falkenorden (DFO) hingewiesen. Die Verbände fordern einen besseren Schutz der gefährdeten Horste und konsequente Strafverfolgung.

Der Grund für die mutwilligen Zerstörungen sind Auflagen, nach denen das Vorkommen von geschützten Arten die Zulassung der WKA verhindert oder erschwert. Betroffen sind unter anderem Rotmilane und Seeadler, Schwarzstörche, Baumfalken, Schreiadler oder auch der Uhu. Obwohl es sich dabei um Straftaten handelt, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können, liegt die Aufklärungsquote nahezu bei Null. Da über Fälle von Nestzerstörungen und illegale Tötungen meist nur regionale Medien berichten, bleibt das wahre Ausmaß des Problems unerkannt.

„Es kann nicht sein, dass die Energiewende auf dem Rücken der heimischen Artenvielfalt ausgetragen wird“, kritisierte DJV-Präsident Hartwig Fischer. „Schreiadler und Rotmilane sind ebenso schützenswerte Arten wie der Wolf“, gibt DFO-Bundesvorsitzender Hans-Albrecht Hewicker zu bedenken. Das Zerstören von Nestern ist eine Straftat und muss härter verfolgt werden. Immer häufiger wenden sich Naturbeobachter wie Jäger oder andere engagierte Naturschützer an die Presse, wenn ihnen Zerstörungen auffallen.

Die Deutsche Wildtier Stiftung hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit weiteren Institutionen dazu aufgerufen, Fälle von Verfolgung geschützter Arten und besonders illegale Zerstörungen von Großvogelhorsten oder Fledermausquartieren bekannt zu machen. Seither wurden erschreckend viele Fälle gemeldet, die durch Zeugen, Fotos oder ähnliches belegt waren. Artenschutzrechtliche Verstößen im Zusammenhang mit der Windenergie können auch weiterhin über die Deutsche Wildtier Stiftung gemeldet werden.

Nach Erhebungen der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg ging der Bestand des Rotmilans allein von 1995 bis 2009 in Brandenburg um 15 Prozent zurück. Bei den Opfern von Kollisionen mit Windanlagen liegt der Rotmilan nach dem Mäusebussard an zweiter Stelle. Einer Untersuchung von 2012 zufolge ist beim Ausbauzustand der Windenergie auf dem Stand von 2011 mit 304 bis 354 durch Windräder getöteten Rotmilanen pro Jahr in Brandenburg zu rechnen. Dabei ist der Rotmilan der heimliche Wappenvogel Deutschlands, denn mehr als 50 Prozent des weltweiten Bestands leben hier. Illegale Nestzerstörungen und Tötungen in Planungsgebieten für WKA sind unerträglich und schlicht nicht hinnehmbar.

Die gemeinsame Pressemeldung von DVO und DJV finden Sie hier.

Kein Bau von Windrädern am Schreiadler-Vorkommen bei Beseritz

 

Nach monatelangem Tauziehen verzichtet ein Windkraftanlagen-Betreiber auf die Errichtung von vier zusätzlichen Windkraftanlagen im Eignungsgebiet Beseritz im Landkreis Mecklenburg-Strelitz, in dessen unmittelbarer Umgebung sich gleich drei besetzte Horste des Schreiadlers befinden. Der NABU als klageberechtigter Verband hatte gegen die bereits im April 2015 erteilte Genehmigung zuvor Klage erhoben.

 

Die fachlichen Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten sehen für Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 6.000 Metern zu Horsten des Schreiadlers vor. Dennoch wurde für die geplanten Anlagen seitens des zuständigen Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU) seiner Zeit nicht einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung für notwendig erachtet. Die aufgrund dieser Mängel sehr aussichtsreiche Klage hatte den Bau der Anlagen zunächst verzögert und schließlich zum Verzicht des Betreibers geführt. Auch die Tatsache, dass es sich in diesem Fall um einen Zubau zu sieben bereits bestehenden Windrädern gehandelt hätte, ändert nichts an der artenschutzrechtlichen Beurteilung, da jedes zusätzliche Windrad die Kollisionswahrscheinlichkeit der betroffenen Vögel erhöhe.

 

Weitere Informationen zum Verzicht des Windkraftanlagen-Betreibers finden Sie hier.

Der Schreiadler in Sachsen-Anhalt

 

In Sachsen-Anhalt sind 18 regelmäßig im Land brütende Vogelarten derzeit vom Aussterben bedroht. Unter ihnen ist auch der Schreiadler, der mit nur noch einem Brutpaar in den vergangenen zwei Jahren im sogenannten Hakel, einem Höhenzug im nordwestlichen Harzvorland, vertreten war. Immerhin: In den Vorjahren wurde in Sachsen-Anhalt keine Brut des Schreiadlers mehr festgestellt und der Schreiadler galt als ausgestorben.

 

 

Europaweiten Studie zum Rückgang der Feldvögel

Lebensraum des Schreiadlers

 

Der Rückgang der Feldvögel kann unter den derzeitigen Vorgaben der Agrar- und Naturschutzpolitik der Europäischen Union nicht gestoppt werden. Zu diesem Ergebniss kommt eine gemeinsame Studie von acht europäischen Forschungseinrichtungen und Verbänden. Die Wissenschaftler fanden heraus, dass die Naturschutzpolitik durch EU-Vogelschutzrichtlinie und Agrarumweltprogramme zwar einen wichtigen Beitrag zum Erhalt vieler Vogelarten in den agrarisch geprägten Lebensräumen leistet, sie den durch die Agrarpolitik ausgelösten dramatischen Artenschwund aber derzeit nicht stoppen kann. Nach Meinung der Autoren, zu denen auch Wissenschaftler des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (DDA) gehören, führt besonders die Förderpolitik der EU zu einer immer intensiveren Landwirtschaft und dadurch zu immer schlechteren Lebensbedingungen für die Feldvogelarten.

 

Die Wissenschaftler untersuchten die Entwicklung aller 39 EU-weit verbreiteten häufigen Feldvogelarten von 1981 bis 2012. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass je mehr EU-Vogelschutzgebiete in der Agrarlandschaft ausgewiesen wurden und je größer der Anteil der durch Agrarumweltmaßnahmen geförderten Agrarfläche war, die durch die Intensivierung der Landwirtschaft verursachten Bestandsrückgänge desto geringer ausfielen. Diese offensichtlich erfolgreichen Naturschutzinstrumente reichen jedoch nicht aus, um den Rückgang der Vögel der Agrarlandschaft zu stoppen.

 

Zu der europaweiten Studie zum Rückgang der Feldvögel gelangen Sie hier:

Gamero et al. (2016): Tracking Progress Towards EU Biodiversity Strategy Targets: EU Policy Effects in Preserving its Common Farmland Birds. Conservation letters, DOI: 10.1111/conl.12292

 

Von der Intensivierung der Landwirtschaft ist in besonderem Maße auch der Schreiadler und der Rotmilan betroffen. Die Deutsche Wildtier Stiftung hat daher bereits im Jahr 2014 Vorschläge für Schreiadler-freundliche Agrarumweltmaßnahmen veröffentlicht.

Studie zu kombinierter Agrarumweltmaßnahme ‚Birdfields‘

 

Die Bestände vieler Feldvogelarten sind stark rückläufig und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sind fast immer teuer und fast nie effizient. AUKMs für den Schreiadler und andere Greifvögel sind in den meisten EU-Mitgliedstaaten sogar gänzlich unbekannt. Ein niederländisches Autorenteam testete daher eine neue AUKM namens „Birdfields“, welche gezielt mit Blick auf die Ökologie der Wiesenweihe (Circus pygargus) entworfen wurde.

 

Die AUKM Birdfields kombiniert Flächenstilllegungs- und Luzerneflächen. Die Streifen von Stilllegungsflächen dienen dabei der Steigerung der Wühlmauszahlen, während die Streifen von Luzerne dazu dienen, die Wühlmäuse zugänglich zu machen, nachdem die Luzerne geerntet wurde. Die Ergebnisse der Studie belegen, dass die Wühlmausdichten in der Regel auf den Stilllegungsflächen am höchsten sind. Die mit GPS-Loggern ausgestatteten Weihen hielten sich dennoch bevorzugt auf den gemähten Luzerneflächen auf. Somit scheint die Beuteverfügbarkeit wichtiger zu sein, als die Dichte von Beutetieren. Demnach ist Birdfields effektiver für die Wiesenweihe als die bisherigen AUKM. Ein weiterer Vorteil ist die zusätzliche Ernte der Luzerne, welche Birdfields im Vergleich zu anderen AUKMs wesentlich günstiger macht.

 

Die Ergebnisse legen nahe, AUKMs auch mit dem Ziel der erhöhten Beuteverfügbarkeit zu entwickeln, da diese für die Habitatwahl der Zielarten wichtiger zu sein scheint sein scheint als die Beutetierdichte. Bei der Bewertung des Wirkungsgrades von AUKMs muss somit auch die Verfügbarkeit von Beutetieren beziehungsweise der tatsächliche Jagderfolg und nicht nur die Abundanz der Beutetiere berücksichtigt werden.

 

Die Veröffentlichung im IBIS finden Sie hier.

Schlaich, A. E., Klaassen, R. H. G., Bouten, W., Both, C., Koks, B. J. (2015), Testing a novel agri-environment scheme based on the ecology of the target species, Montagu’s Harrier Circus pygargus. Ibis, 157: 713–721. doi: 10.1111/ibi.12299

 

Schreiadler-gerechte FörderungDie Deutsche Wildtier Stiftung hat mit Blick auf die Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union im Jahr 2014 einen Leitfaden zur Schreiadler-gerechten Förderung veröffentlicht. Der Leitfaden steht für Sie hier zum download bereit.

 

Ausbau der Windenergie gefährdet Schreiadler

Schreiadler_WEA_DeWiSt

Von dem geplanten Ausbau der Windenergie sind zahlreiche Brutgebiete des vom Aussterben bedrohten Schreiadlers betroffen. Das ergab eine Analyse der Deutschen Wildtier Stiftung. Im östlichen Teil Mecklenburg-Vorpommerns und in Nordbrandenburg, wo noch Schreiadler brüten, sind derzeit 140 Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (WEA) geplant. Davon liegen 63 Gebiete weniger als sechs Kilometer von Schreiadler-Brutplätzen entfernt und 13 sogar weniger als drei Kilometer. Mehrere dieser Eignungsgebiete gefährden mehr als ein Schreiadlerpaar. Nach den Recherchen der Stiftung stehen bereits heute 691 Windkraftanlagen weniger als sechs Kilometer von Schreiadler-Brutplätzen entfernt, 168 von ihnen sogar weniger als drei Kilometer. In vielen Fällen handelt es sich dabei um Altanlagen, die nach Ablauf der Genehmigung zurückgebaut werden müssten.

 

Schreiadler sind nicht nur durch Kollision mit den Rotorblättern vom Ausbau der Windenergie betroffen, sie meiden die Nähe von WEA vor allem aufgrund der vielen Störungen, die durch den Betrieb der Anlagen entstehen. Mehr noch: WEA können das Habitat der seltenen Greifvögel großräumig verfremden und dadurch indirekt einen beträchtlichen Verlust von Nahrungsflächen des Schreiadlers bewirken. Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen gilt in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg daher bereits seit Jahren eine Tabuzone von drei Kilometern um den Brutplatz. Fachleute der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten halten in ihrem „Helgoländer Papier“ jedoch eine Tabuzone von mindestens sechs Kilometern für erforderlich.

 

Mehr zu den Gefahren des Ausbaus der Windenergie für Schreiadler und andere Greifvögel erfahren Sie hier.

 

Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert zum Schutz des Schreiadlers beim Ausbau der Windenergie einen Mindestabstand von sechs Kilometern zu Schreiadler-Brutvorkommen. Um Schreiadler langfristig vor dem Aussterben zu bewahren, sind ausreichende Flächen von Windenergieanlagen freizuhalten, auch wenn dort aktuell keine Schreiadler siedeln. Solche Vorranggebiete für den Schutz des Schreiadlers müssen möglichst bald in beiden Bundesländern ausgewiesen werden.

 

Die Karte zeigt, wie viele bestehende Windkraftanlagen und zusätzlich geplante Gebiete den Schreiadler gefährden.

Zeugen gesucht: Wo wird Windpark-Planung zum Kriminalfall?

In den vergangenen Monaten mehren sich Berichte über die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten oder Fledermausquartieren, die einem geplanten Windpark im Weg waren. Aber wie häufig passiert das wirklich – sind das Einzelfälle oder schon ein neuer Trend? Und welche Arten sind davon hauptsächlich betroffen? Die Deutsche Wildtier Stiftung ruft zur Dokumentation bewiesener Fälle auf, um diese Fragen zu beantworten. Wenn Sie erwiesene Vorfälle dieser Art kennen, wäre die Stiftung über einen Hinweis sehr dankbar. Weitere Informationen und einen entsprechenden Meldebogen finden Sie hier.

 

Hintergrund

Nach § 23 des Naturschutzausführungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) bzw. nach § 25 des Brandenburger Naturschutzgesetzes (BbgNatschG) darf im Umkreis von 100 Metern um den Horststandort (Horstschutzzone I) weder Bestockung entfernt noch der Charakter des Gebietes verändert werden. Damit konkretisieren beide Länder § 54 Absatz 7 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz der Horst- und Neststandorte der Adler, Baum- und Wanderfalken, Weihen, Schwarzstörche und Kraniche.

 

Nach dem sogenannten „Neuen Helgoländer Papier“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) wird für den Schreiadler ein Abstand von 6.000 m zwischen Windenergieanlagen (WEA) und seinem Brutplatz empfohlen. Damit hat sich sein empfohlener Schutzbereich deutlich erweitert, denn bisher wurde der Bereich zwischen 3.000 und 6.000 Meter lediglich als Prüfbereich formuliert. Das „Neue Helgoländer Papier“ spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und bildet damit auch einen fachlichen Rahmen zur Genehmigung von WEA. Die Länder können im Genehmigungsverfahren für WEA jedoch von den Empfehlungen abweichen.

 

Mit dem voran schreitenden Ausbau der Windenergie stellt das Kollisionsrisiko für den Vogelschutz ein zunehmendes Problem dar. Schreiadler meiden die Nähe von WEA vor allem aufgrund der vielen Störungen, die durch den Betrieb der Anlagen entstehen. Von den WEA geht nicht nur eine direkte Scheuchwirkung aus, sondern sie könnten auch die Gefahr einer großräumig wirkenden Habitatverfremdung bewirken.

 

Neue Rote Liste der Vögel Europas veröffentlicht

Rote Liste Vögel Eine Arbeitsgemeinschaft unter Führung von BirdLife International hat eine neue Rote Liste der Vögel Europas veröffentlicht, die Einstufung der Arten erfolgte nach den Kriterien der Weltnaturschutzunion IUCN. Auf EU-Ebene sind 18 % der Vogelarten gefährdet, elf Arten gelten als „vom Aussterben bedroht“. Unter ihnen befindet sich auch der Schelladler (Clanga clanga), ein naher Verwandter unserer Schreiadler. Schelladler brüten in Europa vor allem im Baltilkum, in Weißrussland oder der Ukraine, einige Exemplare kommenm auch noch im Osten Polens vor. Der Schreiadler (Clanga pomarina) wird in der Roten Liste der Vögel Europas als „ungefährdet“ eingestuft – im Gegensatz zu Deutschland gibt es europaweit glücklicherweise noch viele Schreiadler.

 

Die Rote Liste der Vögel Europas finden Sie hier.