Neben dem Verlust von geeignetem Lebensraum ist für den Rückgang der Schreiadler-Populationen auch die Zugvogeljagd und illegale Verfolgung von großer Bedeutung.

Zugvogeljagd

Der Schreiadler ist ein ausgesprochener Langstreckenzieher, der als sogenannter „Thermiksegler“ auf seinem Zug auf die Aufwinde über Land angewiesen ist. Aus diesem Grund drängt sich seine globale Population beim Herbst- und Frühjahrszug zwischen Mittelmeer und Schwarzem Meer am Bosporus flaschenhalsförmig zusammen. Doch besonders in der Südtürkei, in Syrien, dem Libanon und in Nordägypten gilt das Abschießen eines Greifvogels wie dem Schreiadler als Statussymbol und beweist die Männlichkeit des Jägers. Die Verluste durch die Zugvogeljagd sind in diesen Regionen sehr hoch  – dies belegen nicht zuletzt auch zahlreiche Ring- bzw. Senderfunde toter Adler. Leider zeigt nicht zuletzt der Abschuss eines im Rahmen des Projektes „Jungvogelmanagement“ der Deutschen Wildtier Stiftung beringten Jungadlers auf Malta im Herbst 2007, dass Schreiadler selbst in der Europäischen Union durch illegalen Abschuss bedroht sind.

Die Deutsche Wildtier Stiftung engagiert sich auf politischer Ebene gegen den illegalen Abschuss von Schreiadlern und setzt sich dafür ein, dass alle Länder entlang der Zugroute des Schreiadlers das Afrikanisch-Eurasische Greifvogelabkommen der Bonner Konvention ratifizieren. Dies ist ein wichtiger Schritt, um gesetzliche Rahmenbedingungen für den Schutz von Zugvögeln wie dem Schreiadler zu schaffen.

Eier- und Jungvogelraub

Der illegale Abschuss von Schreiadlern ist aber leider nicht die einzige Art der Verfolgung: So wurde im Jahr 1999 ein Eiersammlerskandal aufgedeckt, bei dem über 120.000 Vogeleier beschlagnahmt wurden. Mehrere Brutverluste des Schreiadlers in Brandenburg ließen sich dabei rückwirkend aufklären. Auch im Zusammenhang mit lebenden Greifvögeln wurden noch im letzten Jahrzehnt illegale Aushorstung, Haltung und Handel in größerem Maßstab aufgedeckt. Davon können durchaus auch Schreiadler betroffen sein. Dies zeigten in der Vergangenheit Fälle zur illegalen Besteigung von Brutbäumen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie die Beschlagnahme von lebenden Schreiadlern in Österreich.