Kein Bau von Windrädern am Schreiadler-Vorkommen bei Beseritz

 

Nach monatelangem Tauziehen verzichtet ein Windkraftanlagen-Betreiber auf die Errichtung von vier zusätzlichen Windkraftanlagen im Eignungsgebiet Beseritz im Landkreis Mecklenburg-Strelitz, in dessen unmittelbarer Umgebung sich gleich drei besetzte Horste des Schreiadlers befinden. Der NABU als klageberechtigter Verband hatte gegen die bereits im April 2015 erteilte Genehmigung zuvor Klage erhoben.

 

Die fachlichen Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten sehen für Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 6.000 Metern zu Horsten des Schreiadlers vor. Dennoch wurde für die geplanten Anlagen seitens des zuständigen Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU) seiner Zeit nicht einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung für notwendig erachtet. Die aufgrund dieser Mängel sehr aussichtsreiche Klage hatte den Bau der Anlagen zunächst verzögert und schließlich zum Verzicht des Betreibers geführt. Auch die Tatsache, dass es sich in diesem Fall um einen Zubau zu sieben bereits bestehenden Windrädern gehandelt hätte, ändert nichts an der artenschutzrechtlichen Beurteilung, da jedes zusätzliche Windrad die Kollisionswahrscheinlichkeit der betroffenen Vögel erhöhe.

 

Weitere Informationen zum Verzicht des Windkraftanlagen-Betreibers finden Sie hier.