NDR-Fernsehbeitrag zu Schreiadler und Windkraft

Windkraft Schreiadler

 

Während sich die Schreiadler in ihren Winterquartieren im südlichen Afrika noch auf den Frühjahrszug vorbereiten, sind ihre Brutgebiete im Nordosten Deutschlands von starken Veränderungen betroffen: Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg weisen derzeit neue Eignungsgebiete für Windkraftanlagen aus. Etwa die Hälfte der geplanten Windkraftgebiete sind weniger als 6 km von Schreiadler-Brutplätzen entfernt, einige sogar weniger als 3 km! Für den Schreiadler ist das eine große Gefahr: Mitunter werden Brutgebiete allein deshalb aufgegeben, weil sich die umliegende Landschaft durch Windkraftanlagen stark verfremdet hat. Um den Konflikt zwischen Schreiadlern und dem Ausbau der Windkraftnutzung geht es in einem Beitrag des NDR-Fernsehens. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sagt im Interview mit dem NDR: „Dort, wo seltene Arten vorkommen, haben wir zu akzeptieren, dass dann dort auch keine Windeignungsgebiete ausgewiesen werden.“

 

Sehen Sie hier den Beitrag zum Konflikt zwischen Schreiadler und Windkraft im NDR-Fernsehen.

 

Lesen Sie hier einen Beitrag der Deutschen Wildtier Stiftung zum Entwurf der Windeignungsgebiete in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

Etappensieg gegen Windpark im Schreiadlergebiet

 

Der Naturschutzbund Mecklenburg-Vorpommern hat im Verfahren zur Genehmigung von 16 Windenergieanlagen (WEA) bei Jördenstorf im Landkreis Rostock einen Etappensieg errungen: Das Verwaltungsgericht Schwerin hat einem Eilantrag stattgegeben und damit den Baubeginn der WEA bis zur Entscheidung im Hauptverfahren untersagt. Der Verband hat gegen die bereits erteilte Genehmigung geklagt, da im Genehmigungsverfahren weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine Prüfung der Auswirkungen auf benachbarte europäische Naturschutzgebiete durchgeführt wurde – und das mitten in einer der letzten Schwerpunktregionen des Schreiadlers in Deutschland !

 

Nach Ansicht des Gerichts hat die zuständige Genehmigungsbehörde nur unzureichend geprüft, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Hauptgrund für die Klage ist das Vorkommen von mehreren Brutpaaren des in Deutschland vom Aussterben bedrohten Schreiadlers in unmittelbarer Umgebung der geplanten Anlagen. Über 10 % des Brutbestandes von ganz Deutschland brütet in einem Umkreis von 15 Kilometern um die geplanten Anlagen, drei davon in weniger als sechs Kilometer Entfernung. Nach den Fachempfehlungen der staatlichen Vogelschutzwarten der Länder, dem sogenannten Helgoländer Papier, sollten mindestens sechs Kilometer Abstand zu Brutgebieten des Schreiadlers gehalten werden.

 

Eine abschließende Klärung dieser wichtigen Grundsatzfragen wird im Hauptsacheverfahren vor Gericht erfolgen. Aufgrund einer Beschwerde des betroffenen Windparkbetreibers über den vom Gericht verhängten einstweiligen Baustopp geht aber zunächst das Eilverfahren an die nächsthöhere Instanz.

 

Zur vollständigen ots-Meldung gelangen Sie hier.

 

Mehr zu den Gefahren des Ausbaus der Windenergie für Schreiadler und andere Greifvögel erfahren Sie hier.