Zeugen gesucht: Wo wird Windpark-Planung zum Kriminalfall?

In den vergangenen Monaten mehren sich Berichte über die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten oder Fledermausquartieren, die einem geplanten Windpark im Weg waren. Aber wie häufig passiert das wirklich – sind das Einzelfälle oder schon ein neuer Trend? Und welche Arten sind davon hauptsächlich betroffen? Die Deutsche Wildtier Stiftung ruft zur Dokumentation bewiesener Fälle auf, um diese Fragen zu beantworten. Wenn Sie erwiesene Vorfälle dieser Art kennen, wäre die Stiftung über einen Hinweis sehr dankbar. Weitere Informationen und einen entsprechenden Meldebogen finden Sie hier.

 

Hintergrund

Nach § 23 des Naturschutzausführungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) bzw. nach § 25 des Brandenburger Naturschutzgesetzes (BbgNatschG) darf im Umkreis von 100 Metern um den Horststandort (Horstschutzzone I) weder Bestockung entfernt noch der Charakter des Gebietes verändert werden. Damit konkretisieren beide Länder § 54 Absatz 7 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz der Horst- und Neststandorte der Adler, Baum- und Wanderfalken, Weihen, Schwarzstörche und Kraniche.

 

Nach dem sogenannten „Neuen Helgoländer Papier“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) wird für den Schreiadler ein Abstand von 6.000 m zwischen Windenergieanlagen (WEA) und seinem Brutplatz empfohlen. Damit hat sich sein empfohlener Schutzbereich deutlich erweitert, denn bisher wurde der Bereich zwischen 3.000 und 6.000 Meter lediglich als Prüfbereich formuliert. Das „Neue Helgoländer Papier“ spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und bildet damit auch einen fachlichen Rahmen zur Genehmigung von WEA. Die Länder können im Genehmigungsverfahren für WEA jedoch von den Empfehlungen abweichen.

 

Mit dem voran schreitenden Ausbau der Windenergie stellt das Kollisionsrisiko für den Vogelschutz ein zunehmendes Problem dar. Schreiadler meiden die Nähe von WEA vor allem aufgrund der vielen Störungen, die durch den Betrieb der Anlagen entstehen. Von den WEA geht nicht nur eine direkte Scheuchwirkung aus, sondern sie könnten auch die Gefahr einer großräumig wirkenden Habitatverfremdung bewirken.

 

Ausstellung über Schreiadler und Rotmilan im Müritzeum

Der Schreiadler ist gemeinsam mit dem Rotmilan Star einer Ausstellung, die vom 6. bis 30. August im Müritzeum in Waren zu sehen sein wird. Neben der Fotoausstellung der Deutschen Wildtier Stiftung über den Schreiadler zeigt das Müritzeum Schaukästen und lebensechte Präparate vom Rotmilan. In der Präsentation erfahren Sie, was das Wort Kainismus bedeutet und wie die Tiere ihr Jahr verbringen. Außerdem können Sie die Vögel visuell auf einem ihrer Beutezüge begleiten und sehen die Welt mit Augen eines Rotmilans von oben.

 

Die Schreiadler-Fotoausstellung und die Rotmilan-Ausstellung der Deutschen Wildtier Stiftung werden in einer Wanderausstellung erstmalig zusammen gezeigt. Sie ist Teil des Eintrittspreises im Müritzeum. Weitere Informationen und Termine erhalten Sie auch unter www.rotmilan.org.

 

Ähnlich wie dem etwas größeren Schreiadler macht auch dem Rotmilan (Milvus milvus) der Verlust von geeignetem Lebensraum das Leben schwer. Deutschlands heimlicher Wappenvogel ist – im Gegensatz zum Schreiadler – zum Glück noch nicht vom Aussterben bedroht. Über die Hälfte des Bestands weltweit lebt bei uns in Deutschland. Deshalb haben wir eine besondere Verantwortung für die „Gabelweihe“ – und deshalb setzt sich die Deutsche Wildtier Stiftung für den Erhalt seiner Lebensräume ein.