Sicherung und Optimierung von Lebensräumen des Schreiadlers

Um den Schreiadler in Deutschland vor dem Aussterben zu bewahren, hat die Deutsche Wildtier Stiftung seit 2010 mit Förderung durch das Bundesumweltministerium und das Land Mecklenburg-Vorpommern erprobt, wie Land- und Forstwirte Rücksicht auf den Schreiadler nehmen können, ohne auf die Bewirtschaftung ihrer Flächen verzichten zu müssen. Dafür wurden sowohl für das Nahrungshabitat im Offenland als auch für den Brutwald mit den Eigentümern und Bewirtschaftern Verträge über Nutzungsänderungen und entsprechende Ausgleichszahlungen vereinbart. Heute werden in den fünf Untersuchungsgebieten im Naturpark Feldberger Seenlandschaft und im Landkreis Rostock insgesamt 149 ha Ackerland, 71 ha Grünland und 225 ha Wald im Sinne des Schreiadlers bewirtschaftet. Ackerkulturen wurden dafür nach der Ernte zum Beispiel für mehrere Jahre in Grünland umgewandelt. Auf diesen Flächen verzichten die Landwirte heute auf chemischen Pflanzenschutz und hohe Düngegaben. Hier leben viele Beutetiere des Schreiadlers und in der niedrigen Vegetation kann er sie erfolgreich jagen und seine Jungen im Sommer satt bekommen.
Für den Wald wurde durch das Projekt gemeinsam mit der Landesforst von Mecklenburg-Vorpommern eine Richtlinie entwickelt und umgesetzt, durch die Brutwälder des Schreiadlers forstwirtschaftlich genutzt werden können und gleichzeitig den besonderen Ansprüchen des Schreiadlers genügen.

Das Projekt mit dem offiziellen Titel „Sicherung und Optimierung von Lebensräumen des Schreiadlers in Mecklenburg-Vorpommern“ hat die Deutsche Wildtier Stiftung gemeinsam mit dem Naturpark Feldberger Seenlandschaft und dem Büro Salix durchgeführt und Ende 2016 erfolgreich abgeschlossen.

 

Ein Modellvorhaben für den Schreiadler

Das Ergebnis des Projektes ist ein Modell, das auf alle noch vorhandenen Brutgebiete in Deutschland übertragen werden kann. Dafür haben die Projektpartner auch Vorschläge für eine Schreiadler-gerechte Gestaltung von öffentlichen Förderinstrumenten erarbeitet. Denn der Schutz des Schreiadlers ist nicht allein Aufgabe der betroffenen Land- und Forstwirte. Ihr Einsatz für den Artenschutz soll sie nicht wirtschaftlich benachteiligen – im Gegenteil, die Bewahrung der Artenvielfalt in unserer Kulturlandschaft ist eine zu honorierende Dienstleitung von Landnutzern für die gesamte Gesellschaft. Die Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) ab dem Jahr 2014 bietet die Chance, im Rahmen der ländlichen Entwicklung gezielt Naturschutzprogramme zum Schutz der letzten Schreiadler-Lebensräume aufzulegen.

Weitere Aktivitäten und Ergebnisse dieses umfangreichen Projektes waren

09.2011     1. Schreiadlersymposium in Potsdam
08.2012    Veröffentlichung des TB „Der Schreiadler im Sturzflug“
02.2014    Veröffentlichung „Leitfaden zur Schreiadler-gerechten Förderung“
04.2015    Eröffnung der Fotoausstellung
09.2015    2. Schreiadlersymposium gemeinsam mit dem EU-Life-Projekt zum Schreiadler
09.2016    Veröffentlichung der „Praxisempfehlung Schreiadler“ (NUE-Förderung)
12.2016     Veröffentlichung des TB „Schreiadler-gerechte Landnutzung“