Horstschutz für den Schreiadler

Die Zahl der Schreiadler hat sich im Land Brandenburg in den letzten Jahren auf niedrigem Niveau stabilisiert – das bestätigte Dr. Torsten Langgemach von der Vogelschutzwarte Brandenburg gegenüber der Märkischen Oderzeitung. In Brandenburg brüten seit über 10 Jahren jedes Jahr etwas mehr als 20 Brutpaare von Clanga pomarina, in Mecklenburg-Vorpommern dagegen noch knapp 100. Insgesamt nehme in Brandenburg mit Ausnahme des Schwarzstorches die Zahl anderer Großvögel wie See- und Fischadler oder Uhu in den Wäldern zu. Ein Grund ist für Langgemach auch der spezielle Horstschutz, der bereits in den 1960er-Jahren eingeführt wurde. Darin ist unter anderem geregelt, dass im Umkreis von 100 Metern keine Bestockung abgetrieben werden darf und bis zu 300 Meter um einen Horst herum zwischen Februar und August keine Maschinen eingesetzt werden dürfen.

Entschädigung für Horstschutz im Wald?

Der Schutz der Horste ist jedoch nicht konfliktfrei. Brandenburgs Waldbesitzer fordern nun vom Land Ausgleichszahlungen für die eingeschränkte Nutzung ihrer Flächen. Gregor Beyer, Geschäftsführer des Forum Natur, berichtet von Eigentümern, auf deren Fläche sich mehrere Adlerhorste befinden und die dadurch erhebliche Einschränkungen bei der Nutzung des Waldes hinnehmen müssen. Der Bewirtschafter, so Beyer, werde bestraft, sobald eine Fläche zum Beispiel von Schreiadlern besiedelt wird. Ähnlich wie beim Vertragsnaturschutz für extensive Bewirtschaftung von Wiesen fordert Beyer einen Ausgleich für Waldbesitzer, die auf die Holznutzung zugunsten des Schreiadlers verzichten.

Den vollständigen Artikel in der MOZ finden Sie hier.

In einer aktuelle „Kleinen Anfrage“ zum Horstschutz in Brandenburg offenbart die Landesregierung erhebliche Unkenntnis über den Vollzug und die möglichen Konflikten bei den gesetzlichen Regelungen zum Horstschutz. Nicht nur, dass die Landesregierung keine Kenntnis darüber hat, wie viele Horste sich im Landes-, Privat- und Körperschaftswald befinden. Der Landesregierung fehlen darüber hinaus detaillierte Daten über Verstöße gegen den Horstschutz im Land. Entschädigungsmöglichkeiten für Einschränkungen bei der Waldbewirtschaftung sind ebenfalls nicht vorgesehen.

Die Antwort auf die „Kleine Anfrage“ zum Horstschutz in Brandenburg vom 15. Januar 2018 (Nr. 3171) finden Sie hier.

In Mecklenburg-Vorpommern erhalten Privatwaldbesitzer anders als in Brandenburg bis zu 200 € pro Hektar und Jahr, wenn sich auf ihrem Grund ein Schreiadlerhorst in einem EU-Vogelschutzgebiet befindet (Natura-2000-Ausgleich). Diese Maßnahme für den Horstschutz könnte ein Vorbild für das Land Brandenburg sein.