Etappensieg gegen Windpark im Schreiadlergebiet

 

Der Naturschutzbund Mecklenburg-Vorpommern hat im Verfahren zur Genehmigung von 16 Windenergieanlagen (WEA) bei Jördenstorf im Landkreis Rostock einen Etappensieg errungen: Das Verwaltungsgericht Schwerin hat einem Eilantrag stattgegeben und damit den Baubeginn der WEA bis zur Entscheidung im Hauptverfahren untersagt. Der Verband hat gegen die bereits erteilte Genehmigung geklagt, da im Genehmigungsverfahren weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine Prüfung der Auswirkungen auf benachbarte europäische Naturschutzgebiete durchgeführt wurde – und das mitten in einer der letzten Schwerpunktregionen des Schreiadlers in Deutschland !

 

Nach Ansicht des Gerichts hat die zuständige Genehmigungsbehörde nur unzureichend geprüft, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Hauptgrund für die Klage ist das Vorkommen von mehreren Brutpaaren des in Deutschland vom Aussterben bedrohten Schreiadlers in unmittelbarer Umgebung der geplanten Anlagen. Über 10 % des Brutbestandes von ganz Deutschland brütet in einem Umkreis von 15 Kilometern um die geplanten Anlagen, drei davon in weniger als sechs Kilometer Entfernung. Nach den Fachempfehlungen der staatlichen Vogelschutzwarten der Länder, dem sogenannten Helgoländer Papier, sollten mindestens sechs Kilometer Abstand zu Brutgebieten des Schreiadlers gehalten werden.

 

Eine abschließende Klärung dieser wichtigen Grundsatzfragen wird im Hauptsacheverfahren vor Gericht erfolgen. Aufgrund einer Beschwerde des betroffenen Windparkbetreibers über den vom Gericht verhängten einstweiligen Baustopp geht aber zunächst das Eilverfahren an die nächsthöhere Instanz.

 

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