Schreiadler-Kalender veröffentlicht

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Gemeinsam mit Carsten Rohde und dem Naturblick-Verlag hat der Naturfotograf Thomas Krumenacker einen Schreiadler-Kalender 2016 veröffentlicht, der die Freude an schönen Bildern des faszinierenden Vogels mit seinem Schutz verbinden soll. Denn: Alle Einnahmen aus dem Verkauf gehen in den Schutz der Art. Unterstützt wird damit die einzige Pflegestation für Greifvögel in Lettland, die auf Initiative des renommierten Schreiadler-Experten Ugis Bergmanis entstanden ist.  Seinem Engagement ist auch das Projekt „Adler-TV“ zu verdanken, dass die Deutsche Wildtier Stiftung seit vielen Jahren unterstützt.

 

Der Kalender ist als Tischkalender im Format A 5 konzipiert, sein Preis beträgt 15.00 € inkl. Inlandsversand. Weitere Informationen erfahren Sie hier.

 

Ausbau der Windenergie gefährdet Schreiadler

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Von dem geplanten Ausbau der Windenergie sind zahlreiche Brutgebiete des vom Aussterben bedrohten Schreiadlers betroffen. Das ergab eine Analyse der Deutschen Wildtier Stiftung. Im östlichen Teil Mecklenburg-Vorpommerns und in Nordbrandenburg, wo noch Schreiadler brüten, sind derzeit 140 Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (WEA) geplant. Davon liegen 63 Gebiete weniger als sechs Kilometer von Schreiadler-Brutplätzen entfernt und 13 sogar weniger als drei Kilometer. Mehrere dieser Eignungsgebiete gefährden mehr als ein Schreiadlerpaar. Nach den Recherchen der Stiftung stehen bereits heute 691 Windkraftanlagen weniger als sechs Kilometer von Schreiadler-Brutplätzen entfernt, 168 von ihnen sogar weniger als drei Kilometer. In vielen Fällen handelt es sich dabei um Altanlagen, die nach Ablauf der Genehmigung zurückgebaut werden müssten.

 

Schreiadler sind nicht nur durch Kollision mit den Rotorblättern vom Ausbau der Windenergie betroffen, sie meiden die Nähe von WEA vor allem aufgrund der vielen Störungen, die durch den Betrieb der Anlagen entstehen. Mehr noch: WEA können das Habitat der seltenen Greifvögel großräumig verfremden und dadurch indirekt einen beträchtlichen Verlust von Nahrungsflächen des Schreiadlers bewirken. Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen gilt in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg daher bereits seit Jahren eine Tabuzone von drei Kilometern um den Brutplatz. Fachleute der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten halten in ihrem „Helgoländer Papier“ jedoch eine Tabuzone von mindestens sechs Kilometern für erforderlich.

 

Mehr zu den Gefahren des Ausbaus der Windenergie für Schreiadler und andere Greifvögel erfahren Sie hier.

 

Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert zum Schutz des Schreiadlers beim Ausbau der Windenergie einen Mindestabstand von sechs Kilometern zu Schreiadler-Brutvorkommen. Um Schreiadler langfristig vor dem Aussterben zu bewahren, sind ausreichende Flächen von Windenergieanlagen freizuhalten, auch wenn dort aktuell keine Schreiadler siedeln. Solche Vorranggebiete für den Schutz des Schreiadlers müssen möglichst bald in beiden Bundesländern ausgewiesen werden.

 

Die Karte zeigt, wie viele bestehende Windkraftanlagen und zusätzlich geplante Gebiete den Schreiadler gefährden.